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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand beschließt ohne Mitgliederbeschluß
von: brigitte ()
Datum: 14.10.2017

liebe mitleserinnen und beantworter, was haltet ihr hiervon:
"der vorstand wird ermächtigt, satzungsänderungen, die vom finanzamt bzw. vom bezirksamt für die gemeinnützigkeit oder dem amtsgericht für die eintragung des vereins verlangt werden, selbst zu beschließen. diese satzungsänderungen müssen allen vereinsmitgliedern umgehend schriftlich mitgeteilt werden."

Re: Vorstand beschließt ohne Mitgliederbeschluß
von: Hardy ()
Datum: 15.10.2017

Die Tagesordnung
Nach § 32 BGB sind Beschlüsse der MV nur gültig, wenn "der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird". Die Tagesordnung zur Einladung muss also benennen, worüber Beschlüsse gefasst werden sollen. Diese BGB-Regelung kann aber per Satzung abgeändert werden.
Bestimmte Formvorschriften zur Tagesordnung gibt es nicht. Sie muss nur dem Zweck gerecht werden, die Mitglieder vorab zu informieren.

Bei Satzungsänderungen genügt es aber nicht, allgemein eine "Satzungsänderung" anzukündigen. Es muss zumindest mitgeteilt werden, welche Bestimmungen der Satzung geändert werden sollen, wobei der wesentliche Inhalt der Änderung beigefügt werden sollte.

Brigitte, mache den Vorstand schriftlich spätestens mit der Einladung aufmerksam, dass dieser die vorgesehenen Satzungsänderungen nach dem letzten Satz:“Es muss zumindest… beigefügt ist“!
Hardy

Re: Vorstand beschließt ohne Mitgliederbeschluß
von: SQOUT ()
Datum: 20.11.2017

Das ist m.E. ein mögliches Verfahren.
Wir haben das in unserem Verein auch gemacht.
Diese "Vollmacht" der MV bezog sich aber nur auf Änderungen, die entweder das Registergericht oder das Finanzamt ausdrücklich verlangt und nur diese Änderungen durften übernommen werden.
U.U. muss der Vorstand sonst mehrere MV einberufen, bei denen er erfahrungsgemäß dann Schwierigkeiten mit der Beschlussfähigkeit bekommt.
Ich meine, das ist ein sinnvolles Verfahren.