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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Getränke im Vereinsheim
von: Dora Do ()
Datum: 17.09.2017

Liebe Forums- Mitglieder*innen,

wir sind ein Verein mit einer ziemlich großen Anzahl an Mitglieder*innen.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kulturschaffenden und des kulturellen Austauschs sowie Projekten zur Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe.

Des Öfteren führen wir am Abend Veranstaltungen für unsere Vereinsmitglieder*innen in unserem Vereinsheim durch (z.B. Lesungen, Spieleabende, Ausstellungen etc.)

Hier wird auch das ein oder andere Getränk, neben Softgetränken auch Alkohol, zu sich genommen.

Die Getränke können entweder mitgebracht oder gegen selbst gewählte Spende und Vorzeigen des Mitgliedsausweises im Vereinsheim erworben werden.

Da wir nicht für jedes Mitglied die Türe zu unserem Vereinsheim einzeln öffnen können, ist die Tür bei genannten Abendveranstaltungen nicht zugeschlossen. In letzter Zeit haben sich auch ab und zu vereinsexterne Leute in unsere Räumlichkeit verirrt, die wir dann aber baten das Vereinsheim zu verlassen.

In letzter Zeit machen wir uns Gedanken, ob es Probleme mit dem Ordnungsamt geben könnte, wenn dieses bei uns im Laden auftaucht und sieht, dass sich unsere Mitglieder auch mit Getränken erfrischen können.

Deshalb meine Frage: Wie stellen wir sicher, dass es keine solchen Problem geben wird?

Vielen Dank!

Re: Getränke im Vereinsheim
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.09.2017

Rechtlich sieht es so aus, dass auch dann eine Gaststättenlizenz erforderlich ist, wenn nur an Mitglieder ausgeschenkt wird. Die Mitglieder sind nämlich ein " bestimmter Personenkreis" i.S. d. § 1 Gaststättengesetz. Allerdlngs kann in Frage stehen, ob die Gaststätte gewerblich betrieben wird.

Re: Getränke im Vereinsheim
von: Dora Do ()
Datum: 17.09.2017

Hallo Wolfgang,

wir sind ein ein Verein für Kultur und Kunst und keine Gaststätte. Das steht also außer Frage. Bzw was ist mit dem abschließenden Satz gemeint?

Ist es dann besser die Türe abzuschließen und eben zu schauen ob wirklich nur Mitglieder in den Laden kommen? Dann ist es ja egal wie wir hinter der Türe verfahren?

LG

Re: Getränke im Vereinsheim
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.09.2017

Wie gesagt, dass nur Mitglieder kommen, macht keinen Unterschied.
Die Frage ist, wieviel Umsatz bzw. Überschüsse erzielt werden. Bei geringem Umfang fehlt meist der gewerbliche Charakter.

Re: Getränke im Vereinsheim
von: vereinsmayer ()
Datum: 11.10.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Allerdlngs kann in Frage
> stehen, ob die Gaststätte gewerblich betrieben
> wird.

...ich betreibe eine Vereinsgaststätte. Allerdings verkaufe ich keine Speisen und Getränke, sondern gebe sie "gegen selbst gewählte Spende" ab; dazu reiche ich eine Liste mit empfohlenen selbst gewählten Spendenhöhen, z. B. "empfohlene selbst gewählte Spende für 0,2l Cola - 1,40 €", oder "angemessene selbst gewählte Spende für Pommes mit Bratwurst - 4,90 € (für Mayo oder Senf empfehlen wir, zusätzlich selbst eine Spende über 0,50 € zu wählen)"

Liest sich doch sehr nach gewerblichem Betrieb...

Re: Getränke im Vereinsheim
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.10.2017

Das sind natürlich keine Spenden, sondern auch Entgelte.
Ich bin immer erstaunt, wie einfach sich das mancher vorstellt.

Re: Getränke im Vereinsheim
von: Dora Do ()
Datum: 18.12.2017

Hallo Wolfgang,

tut mir Leid, dass das hier so eingeschlafen ist.

d.h. wenn die Einnahmen aus Getränken, egal ob Soft oder Alkohol, unter den 18000 € Brutto liegen, das ist ja der Freibetrag für Vereine wenn ich mich nicht irre, liegt kein gewerblicher Charakter vor?

Die Getränke werden nach wie vor auf Spende ausgegeben. Keine Empfehlung oder sonstiges, einfach Spende.

MfG
Dora Do

Re: Getränke im Vereinsheim
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2017

Eine Grenze von 18.000 Euro gibt es nicht. Es geht wohl um die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro.

Re: Getränke im Vereinsheim
von: Dora Do ()
Datum: 18.12.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Eine Grenze von 18.000 Euro gibt es nicht. Es geht
> wohl um die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro.

Ja die habe ich gemeint. Es ist also möglich Getränke auf Spende anzubieten, so lange die Umsatzfreigrenze nicht überschritten wird?

Re: Getränke im Vereinsheim
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2017

Es ist auch dann keine Spende, sondern eine wirtschaftliche Einnahme, aber die Überschüsse bleiben körperschaft- und gewerbesteuerfrei.
Zu beachten ist aber, dass die Umsatzsteuergrenze bei 17.500 Euro (Vorjahreszumsatz) liegt.

Re: Getränke im Vereinsheim
von: vereinsmayer ()
Datum: 16.01.2018

Dora Do schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wolfgang Pfeffer schrieb:
> --------------------------------------------------
>
> Es ist also möglich
> Getränke auf Spende anzubieten, so lange die
> Umsatzfreigrenze nicht überschritten wird?

Ein Verein für Kunst und Kultur möchte offensichtlich keine Steuern zahlen...

Vermutlich wählt ein großer Teils dieses Vereins Links und fordert hohe Steuern auf Unternehmensgewinne.

Kann man sich nicht ausdenken... :D



Edited 1 time(s). Last edit at 16.01.2018 by vereinsmayer.