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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Genehmigung Protokoll der letzten JHV
von: juenta ()
Datum: 14.09.2017

Hallo.
Auf unserer JHV wird regelmäßig das Protokoll der letzten JHV vorgelesen und anschließend per Beschluss angenommen.
Bei anderen Sportvereinen, deren JHV wir besuchen, wird das Protokoll des letzten Jahres nicht erwähnt. Es wird bei denen auch nicht mit der Einladung zur JHV verschickt.

Daher meine Frage(n):
Welche Vorgaben zur Genehmigung des Protokolls müssen wir einhalten?
Muss das Protokoll den Mitgliedern aktiv bekanntgemacht oder zugesandt werden? Muss das Protokoll der letzten JHV von der aktuellen JHV genehmigt werden?
Oder ist es ausreichend, wenn der Vorstand das Protokoll verabschiedet und den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung stellt?

In unserer Satzung findet sich hierzu nichts.

Danke und Gruß Jünta

Re: Genehmigung Protokoll der letzten JHV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.09.2017

Da es dazu keine gesetzlichen Vorgaben gibt, kommt es zunächst auf die Satzung an.
Regelt die Satzung dazu nichts, kann durch langjährige Praxis (sog. Vereinsherkommen) ein Rechtsanspruch der Mitglieder entstehen, dass wie bisher verfahren wird.
Der Verein hat also freie Hand. Besteht ein solches Herkommen, müsste das Verfahren aber per Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

Re: Genehmigung Protokoll der letzten JHV
von: juenta ()
Datum: 17.09.2017

Danke für die sehr konkrete Handlungsempfehlung.
Gruß
Jünta