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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Unterzeichnungsrecht für Spende des Vorstands
von: Monika C. ()
Datum: 12.09.2017

Hallo,
wir sind aktuell zu dritt im BGB-Vorstand mit jeweils alleinigem Vertretungsrecht, damit ja auch einzeln zeichnungsberechtigt. Meine zwei Kollegen, ich kam neu dazu, unterschreiben sich jeweils ihre eigenen Zuwendungsbestätigungen (für sich bzw. die Familienmitglieder), wobei es sich nicht um nachvollziehbare Überweisungen oder ähnliches handelt,, sondern das im Rahmen der Barkasse läuft. Ist das zulässig? Müsste nicht jeweils einer der drei beim jeweils anderen unterschreiben? Ich fühle mich unwohl, wenn ich jetzt auf diese Art für mich selbst eine Zuwendungsbestätigung ausstellen und auch gleich noch unterschreiben würde.
Hat da evtl. das Finanzamt nichts dagegen, wenn ich auf der Spendenquittung stehe und sie selbst unterschrieben hab?
Danke für eine Info.
MfG

Re: Unterzeichnungsrecht für Spende des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.09.2017

Die Ausstellung einer Spendenbescheinigung ist kein Rechtsgeschäft, dass der Einschränkung des § 181 BGB unterliegt. Von daher sehe ich kein Problem.