Re: Satzung, Punkt Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.08.2017
Seh ich das jetzt richtig, dass der 1 Vorsitzende im Prinzip völlig alleine handeln kann?
# Wenn mit "handeln" Rechtsgeschäfte tätigen gemeint ist, ja.
Die anderen eigentlichen Vorstandsmitglieder "Kassenwart, Sportwart und Schriftführer" werden
in der Satzung gar nicht genannt, sind also wenn ich das richtig verstehe gar nicht Mitglieder des
Vorstands und haben im Prinzip bei Vorstandssitzungen gar nichts zu entscheiden, obwohl sie als Personen vorhanden sind?
# Da diese Ämter in der Satzung nicht genannt sind, sind es keine Vorstandämter.
Das ist rechtlich durchaus zulässig.
Ich halte das für nicht so prickelnd, da ja der erste Vorsitzende alles völlig allein regeln und entscheiden könnte?
# Entscheiden nicht. Die Entscheidung fällt der Vorstand gemeinsam. Bei nur zwei Vorstandsmitgliedern geht das nur einstimmig.