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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzung, Punkt Vorstand
von: Dio2001 ()
Datum: 14.08.2017

Hallo zusammen,

in dem Verein in dem ich Mitglied bin heißt es unter dem Punkt "Der Vorstand" wie folgt:

Der Vorstand

Der Vorstand wird in der jährlichen Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig

a) Der Vorstand besteht aus:
- 1. Vorstand (Vorsitzende)
- 2. Vorstand (Vorsitzende)
Der 1. Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters des Vereins. Ihm obliegt die Geschäftsleitung und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Die Vorstandschaft bleibt solange im Amt bis Nachfolger gewählt sind.
Der 2. Vorstand hat grundsätzlich die gleichen Rechte. Im Innenverhältnis wird jedoch bestimmt, dass dieser nur dann tätig werden soll, wenn der 1. Vorstand nicht handeln kann oder nicht handeln will.

Seh ich das jetzt richtig, dass der 1 Vorsitzende im Prinzip völlig alleine handeln kann? Die anderen eigentlichen Vorstandsmitglieder "Kassenwart, Sportwart und Schriftführer" werden in der Satzung gar nicht genannt, sind also wenn ich das richtig verstehe gar nicht Mitglieder des Vorstands und haben im Prinzip bei Vorstandssitzungen gar nichts zu entscheiden, obwohl sie als Personen vorhanden sind?
Ist das eigentlich rechtlich so ok? Ich halte das für nicht so prickelnd, da ja der erste Vorsitzende alles völlig allein regeln und entscheiden könnte? Was sagt ihr dazu????

Danke Gruß
Thomas

Re: Satzung, Punkt Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.08.2017

Seh ich das jetzt richtig, dass der 1 Vorsitzende im Prinzip völlig alleine handeln kann?

# Wenn mit "handeln" Rechtsgeschäfte tätigen gemeint ist, ja.

Die anderen eigentlichen Vorstandsmitglieder "Kassenwart, Sportwart und Schriftführer" werden
in der Satzung gar nicht genannt, sind also wenn ich das richtig verstehe gar nicht Mitglieder des
Vorstands und haben im Prinzip bei Vorstandssitzungen gar nichts zu entscheiden, obwohl sie als Personen vorhanden sind?

# Da diese Ämter in der Satzung nicht genannt sind, sind es keine Vorstandämter.
Das ist rechtlich durchaus zulässig.

Ich halte das für nicht so prickelnd, da ja der erste Vorsitzende alles völlig allein regeln und entscheiden könnte?

# Entscheiden nicht. Die Entscheidung fällt der Vorstand gemeinsam. Bei nur zwei Vorstandsmitgliedern geht das nur einstimmig.