Re: Auskunftspflicht Beschlüsse MV aus Vergangenheit
von: Hardy ()
Datum: 08.08.2017
hallo, hardy,
die von mir befragten nichtmehrmitglieder zahlen ebenso wie wir mitglieder 50 euro beitrag/jahr. keiner kann sich an den inhalt des beschlusses (2014) erinnern. in unserer satzung fehlen angabe der höhe bzw. verwendungszweck. ich zitiere:
Das schreibt man auch nicht in die Satzung. Wenn es keine Finanz- oder Beitragsordnung gibt muss das nachweisbar im Protokoll der MV stehen. Wo ist dazu die Satzungsänderung, dass dieses Schriftstück nach Anforderung durch ein interessiertes Mitglied ihm ausgehändigt werden kann. Wenn der folgende Passus “beschließt die MV” Wahrheit werden soll, müsst Ihr schon selbst das präzisieren. Das sollte z.B. bei Dir schon im Antrag stehen.
1. von den mitgliedern werden beiträge, umlagen und sonstige leistungen gefordert. über ihre höhe beschließt die mitgliederversammlung.
2. jedes mitglied ist verpflichet, den jahresbeitrag zusammen mit den anderen finanziellen leistunge/z. b. Pacht/umlagen) pünktlich zu zahlen ....
mein antrag könnte so aussehen:
ich beantrage die erhebung eines mitgliedsbeitrags in höhe von 20 euro/jahr von jedem vereinsmitglied und des aktuellen verbandsbeitrages (zur zeit 50 euro/jahr) für die pächter, für die der verein mitglied im bezirksverband ist. die satzung ist entsprechend zu ändern.
das amtsgericht schrieb, daß noch nichts veranlasst werden könne, da noch nichts eingegangen sei. die prüfung könne erst erfolgen, wenn eine anmeldung vorliege. und mündlich: man habe den vorstand zur stellungnahme aufgefordert. erst später habe ich erfahren, daß die "satzungsänderung" zur prüfung zum finanzamt gesandt worden sei.
Das ist mehr als komisch, dann gehe mit einem anderen Mitglied zum Vereinsregister, da Ihr als Mitglieder das Recht habt diese seltsame Satzungsänderung, wenn Ihr so vergesslich seit, anzuschauen.
zur frage minderheit: für eine außerordentliche versammlung brauchen wir 1/3 der mitglieder. meintest du das?
Natürlich den § 37 aus dem BGB.
Hardy