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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsmitglied kündigen?
von: Franziska ()
Datum: 21.07.2017

Hallo,

wir haben seit geraumer Zeit ein großes Problem, innerhalb unseres Vereins.
Vor ca. 6 Monaten wurde das Vorstands-Team neu gewählt (der alte Vorstand wollte nicht mehr weitermachen)
Nun sind zwei neue im Amt, und müssen sich seitdem mit ständigen "Problemen" der alten Vorstadnschaft abmühen. Es werden Kurse abgesagt, die neuen werden beleidigt, der Verein wird in der Öffentlichkeit schlecht gemacht, in der alten Vorstandschaft gespendete Utensilien, wurden von heute auf morgen abgeholt - mit dem Vermerk. "Wurde nicht gespendet - wurde nur zur Verfügung gestellt. Im Prinzip wird mit allen Mitteln gegen die neue Vorstandschaft gearbeitet.

Eine der beiden hat jezt mit einer langen eMail an Trainerschaft, Vereins-Mitglieder und viele andere Externe, sowohl die Trainerschaft, als auch die Mitgliedschaft gekündigt.
Die andere ist zwar kein Trainer mehr, aber noch Vereinsmitglied.
Können wir die "rausschmeißen"? In einer ihrer letzten eMails an viele Mitglieder nannte sie den Vorstand "verlogen", "feig" und den Rest der Vorstandschaft "Vasallen" .

Wir wissen gerade nciht weiter. Kann uns jemand einen Tipp geben?

Vielen Dank :)

Re: Vereinsmitglied kündigen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.07.2017

Grundsätzlich gilt: Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es das Vereinsleben so sehr stört, dass dem Verein die weitere Mitgliedschaft unzumutbar ist.
Ruppige Meinungsäußerungen muss der Verein dulden, Beleidigungen nicht. Ich sehe hier keine Meinungsäußerung mehr, sondern eine Beleidigung.

Re: Vereinsmitglied kündigen?
von: Franziska ()
Datum: 22.07.2017

Hallo Herr Pfeffer,
vieln Dank für die schnelle Antwort!

Wir müssen wahrscheinlich in so einem Fall auch den normalen Weg gehen, oder?
Vorstandssitzung - abstimmen - Kündigung mit Widerspruchsfrist rausschicken.
Bzw. ggf. eine außerordentliche Mitgleiderversammlung einberufen, wenn das genannte Mitglied der Kündigung widerspricht ... oder?

Gibt es da einen Paragraphen auf den man sich berufen kann?

Lieben Dank nochmal,

Grüße, Franziska

Re: Vereinsmitglied kündigen?
von: Hardy ()
Datum: 22.07.2017

Gibt es da einen Paragraphen auf den man sich berufen kann? Was steht denn in der Satzung des Vereins dazu?

Re: Vereinsmitglied kündigen?
von: Franziska ()
Datum: 22.07.2017

Hallo Hardy,

das wäre der Teil in unserer Satzung:

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitgliedes, bei juristischen Personen mit Verlust der Rechtsfähigkeit;
b) durch Austritt;
c) durch Ausschluss aus dem Verein;
d) durch Streichung.
2. Der Austritt aus dem Verein erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, sei es per Email oder Brief. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Die Vorstandschaft hat allerdings das Recht, die Frist auch außer Kraft zu setzen.
3. Ein Mitglied kann, wenn es gegen Tierschutzbestimmungen oder gröblich gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzugeben. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Berufung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Die Mitgliedsversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Ihrem Beschluss unter wird sich das Mitglied in der Weise, das es auf eine gerichtliche Überprüfung des Beschlusses verzichtet.
Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschließungsbeschluss keinen Gebrauch oder versäumt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss des Vorstandes mit der Folge, das der Ausschluss gerichtlich nicht angefochten werden kann.

Re: Vereinsmitglied kündigen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.07.2017

Zuständig ist also der Vorstand. Das Verfahren ist ja beschrieben.

Re: Vereinsmitglied kündigen?
von: Hardy ()
Datum: 23.07.2017

Bitte realisiert erst mal aus Pkt. 3 der Satzung den Satz 2.
Bedenkt, dass der Ausschlusskandidat das Recht hat das Gericht anzurufen, wenn die vereinsinternen Rechtsbehelfe abgelaufen sind.

Der Ausschluss unterliegt der Nachprüfung durch die allgemeinen Gerichte. Das kann per Satzung nicht ausgeschlossen werden. Nur bei Einsetzung eines Schiedsgerichts (freiwillige Gerichtsbarkeit im Sinn der Zivilprozessordnung) kann die gerichtliche Prüfung eingeschränkt werden. Das Schiedsgericht tritt dann an die Stelle der staatlichen Gerichte. Es ist dann nur noch die Aufhebungsklage möglich.
Vereinsinterne Rechtsbehelfe können durch die Satzung vorgesehen werden. Eine Anrufung der staatlichen Gerichte ist erst nach Inanspruchnahme der vereinsinternen Rechtsbehelfe möglich.

Hardy

Re: Vereinsmitglied kündigen?
von: Franziska ()
Datum: 25.07.2017

Danke für die Antworten.

also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe - lt. unserer Satzung ist es so:

Der VOrstand schickt per Einschreiben eine Kündigung raus. Die aufgrund der vorgekommenen Beleidigungen auch gerechtfertigt sind. Da eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist.
Die Kündigung braucht eine Widerrufsfrist.

Die Kündigung wird nur Wirksam, wenn die Frist verstrichen ist, oder entsprechendes Mitglied diese anerkennt.

Das Mitglied kann aber Wiederspruch einlegen. Und ein Gespräch einfordern, und ggf. eine außerordentliche Mitgleiderversammlung einberufen, bei der über den Ausschluss abgestimmt werden muss.

Soweit hab ich das, denke ich verstanden. Meine Ursprungsfrage war ja eigenltich, ob wir besagtem Mitglied aufgrund von Beleidigungen ggü. dem Vorstand überhaupt eine Kündigung/Ausschluss ansprechen dürfen.

Vielen Dank an alle :)