Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandsbeschluss vs. MV-Beschluss?
von: Paul Peterson ()
Datum: 12.07.2017

Hallo,
ich möchte wissen, wie folgende Situation rechtlich zu beurteilen ist.
2010 wird auf der Mitgliederversammlung eines Vereins folgender Antrag gestellt.:
1.) Die MV stimmt grundsätzlich der Einführung von Stipendien zu.
2.) Die MV beauftragt den Vorstand, ein Konzept für ein Stipendienprogramm unter Berücksichtigung der Anlage zum Antrag, der Diskussion auf der MV sowie weiterer Vorschläge zu erstellen und der MV 2011 zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
Während der MV wird der Antrag durch Änderungsanträge, die mehrheitlich angenommen werden, wie folgt geändert
1.) Die MV signalisiert grundsätzlich Interesse an der Einführung von Förderprogrammen.
2.) Die MV beauftragt den Vorstand, ein Konzept für ein Förderprogramm unter Berücksichtigung der Anlage zum Antrag, der Diskussion auf der MV sowie weiterer Vorschläge zu erstellen und der MV 2011 zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
Anschließend wird der geänderte Antrag allerdings ABGELEHNT.
2017 fasst der Vorstand folgenden Beschluss:
"Der Verein schafft ein Budget zur Vergabe von zwei Deutschland-Stipendien und Erstattung zugehöriger Aufwände durch die mit dem Thema betrauten Aktiven."
Einige Mitglieder sind der Ansicht, der Beschluss des Vorstandes kollidiere mit dem ablehnenden Votum der Mitgliederversammlung, andere sehen es anders. :-)
Wie ist hier die Rechtslage?
Grüße,
P. Peterson

Re: Vorstandsbeschluss vs. MV-Beschluss?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.07.2017

Habe ich das recht verstanden: Die MV beschließt zwar grundsätzlich ein Stipendienprogramm, lehnt aber das konkrete Konzept dazu ab?

Re: Vorstandsbeschluss vs. MV-Beschluss?
von: Paul Peterson ()
Datum: 12.07.2017

Nein, das ist nicht richtig.

Es wurde ein Antrag gestellt. Dieser Antrag wurde während der MV durch einen Änderungsantrag geändert, aber letztendlich auch in der geänderten Form dann abgelehnt.

Ja, etwas meschugge, aber war so. Es gab also kein zustimmendes Votum der MV, weder zum Originalantrag, noch zum geänderten Antrag.

Danke & Gruß,

PP

Re: Vorstandsbeschluss vs. MV-Beschluss?
von: Paul Peterson ()
Datum: 12.07.2017

Es geht letztendlich darum

2010 gab es keine Zustimmung zu dem Antrag, weder in der Originalfassung ("Stipendien"), noch in der von der MV geänderten Fassung ("Förderprogramm").

2017 beschließt der Vorstand die Vergabe von Stipendien.

Einige sagen nun: Der Vorstand hätte kein Stipendium vergeben dürfen, der MV Beschluss verbiete das. Andere sagen: Die MV habe Stipendien nie grundsätzlich verboten, sondern nur dem damals konkreten Arbeitsauftrag nicht zugestimmt.

Gruß.
PP

Re: Vorstandsbeschluss vs. MV-Beschluss?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.07.2017

Auch wenn die MV die Vergabe von Stipendien nicht verboten hat, darf der Vorstand sie nicht vergeben, wenn es dazu keine klare satzungsmäßig Befugnis gibt und das nicht zu seinem gewöhnlichen Geschäftskreis gehört.
So oder so kann die MV dem Vorstand die Anweisung geben, das zu unterlassen und ihn eventuell in Haftung nehmen.
Die MV kann das natürlich auch stillschweigend billigen.