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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
"unerwünschte" Mitglieder
von: Fussball ()
Datum: 10.07.2017

Hallo,

kann ein Vorstand eines gemeinnützigen Vereins ohne Angaben von Gründen neue Mitglieder einfach ablehnen?

Es geht um Hannover 96 (oder besser den Hannoverschen Sportverein von 1896 e. V.), bei dem der Vorstand 119 Mitglieder abgelehnt hat. Gründe dafür wurden den abgewiesenen Mitglieder nicht genannt. Offensichtliche Gründe, die sich aus der Satzung ergebe, gibt es nicht.

Wie geht man als "abgewiesenes Mitglied" vor? Kann man schnell trotzdem die Mitgliedschaft erreichen oder geht das nur über einen langwierigen gerichtlichen Prozess?

Danke

Re: "unerwünschte" Mitglieder
von: Kizu ()
Datum: 10.07.2017

Nach der Satzung auf hannover96 punkt de entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder die jeweilige Abteilungsleitung.

Gegen die Aufnahme kann von anderen Mitgliedern Einspruch beim Vorstand eingelegt werden, über diesen Einspruch muss dann innerhalb von vier Wochen entschieden werden.

Zu bereits bestehenden Mitgliedschaften nennt die Satzung folgende mögliche Ausschlussgründe:
Beitragsrückstände (länger als 6 Monate) oder Verstoss gegen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere durch rassistische, verfassungs-, fremdenfeindliche und diskriminierende Bestrebungen.

Soweit das, was ich auf die Schnelle aus der Satzung entnehme. Da es in der Satzung keinen Aufnahme-Automatismus gibt, darf der Vorstand Mitgliedsanträge ablehnen. Von einer Klage auf Aufnahme verspreche ich mir keinen Erfolg. Ich frage mich aber, wie diese Aktivisten als solche identifiziert werden konnten.

Bitte noch beachten, dass man sich als Mitglied bei H96 damit einverstanden erklärt, dass als Rechtsmittel gegen den Ausschluss zunächst der Ehrenrat anzurufen ist. Und erst danach der ordentliche Rechtsweg vorgesehen ist.