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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinswahlen
von: gucky69 ()
Datum: 02.07.2017

Hallo,
ich habe hier einige Fragen. Also ich bin in einem gemeinnützigen Verein Mitglied. Es gab einige Unstimmigkeit die mich veranlasst haben mit Hilfe meines Rechtsanwaltes aus einer Aktion des Vereins raus zu kommen. Ich bin immer noch Mitglied. Soweit so gut.
Durch Zufall habe ich erfahren, das die JHV ansteht. Die Einladungen werden immer via Email verschickt und die JHV findet online in einem Forum statt. Ich konnte zwar ins Forum, aber habe es auf Grund der Kürze nicht geschafft alles zu lesen. Gewählt habe ich nur teilweise denn plötzlich kam ich nicht mehr ins Forum. Ich habe die 1 noch amtierende Vorsitzende angeschrieben. ( Sieh hat sich nicht aufstellen lassen). Sie erklärte mir, das ein Email System benutzt wird, wo nicht garantiert werden kann, das die E-mails auch ankommen. Also habe ich die 2 V. angeschrieben und nachgefragt. Auf Grund der Schwierigkeiten die sie mit mir hatten, hätten sie die Einladung per Post geschickt. Ok dachte ich und fragte nach dem Postbeleg. Es kam keine Antwort. Ich habe eine Rüge an die 2 V. geschickt und erklärt das die Wahlen nichtig sind, da es ja auch andere getroffen haben könnte. Plötzlich kam eine Mail, auf Grund von technischen Problemen gibt es Neuwahlen. Ich die 1. V. angeschrieben. Sie hatte diese Mail nicht bekommen. Jetzt kam die Einladung. Die ist soweit ok, aber auch hier hat mir die 1.V. via PN geschrieben, das sie auch diese Mail nicht bekommen hat. Also bin ich doch bei dem gleichen Stand? Wenn die 1.V. die Mail schon nicht bekommt, und wie gesagt das hat sie mir via PN bestätigt, muss ich doch davon ausgehen, das es andere wieder getroffen hat. Also ich möchte den Sachverhalt jetzt zumindest dem Register mitteilen. Was denkt ihr?

Re: Vereinswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.07.2017

Zunächst ist nicht das Registergericht, sondern der Vorstand Adressat für eine Anfechtung der Wahl.
Das Registergericht kann man informieren, wenn der Vorstand trotz Anfechtung eingetragen wird.

Re: Vereinswahlen
von: gucky69 ()
Datum: 02.07.2017

Das ist mir klar, aber ich habe ja schön eine schriftliche Rüge für den 1 Fall erteilt. Die machen ja den gleichen Mist so weiter. Da kann ich 100 Rügen schreiben. Die 2.V., Schriftführerin und Kassiererin sind eng befreundet und grenzen die 1.V. aus. Ich habe selber mitbekommen, das der "Vorstand" etwas beschlossen hat und als ich nachgefragt habe was die 1.V. davon hält, hiesst es, " Och das müssen wir ihr noch stecken." Das ist ja ein Grund warum die 1 V sich nicht mehr hat aufstellen lassen. Aber mal Farbe bekennen tut die 1.V auch nicht. Sie versucht Zeit zu schinden. Beim 1. Mal sollte ich ihr doch bitte 6 Wochen Zeit geben. Hallo, gehe ich vor das Zivilgericht, habe ich max. 1 Monat.
Bei mir sind sie jetzt pingelig. Ich bekomme E mails wo ich anklicken muss das ich sie erhalten habe. Weiss aber von 2 Mitgliedern, das sie die Einladungen ohne bekommen haben. Also hat der Verein wieder keinen Nachweis.
Bei diesem Verein funktioniert gar nichts. Es scheint hier nur noch um Macht zu gehen aber nicht mehr um die eigentliche Sache.

Re: Vereinswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.07.2017

Wenn die Wahl erneut durchgeführt wurde, muss sich auch erneut angefochten werden.
Danach können Sie sich an das VR wenden.

Re: Vereinswahlen
von: gucky69 ()
Datum: 14.07.2017

Hallo,
wie ich oben geschrieben habe, wurde durch den Verein in dem ich bin eine JHV durchgeführt. Ich wurde nicht eingeladen. Ich habe das angemahnt und eine Rüge geschrieben.
Jetzt wurde zur erneuten Wahl aufgerufen. Jetzt wurde ich eingeladen, soweit alles gut.

Da ich nicht auf Streit aus bin, habe ich den Kontakt zur 1. V gesucht. Jetzt das unglaubliche. Die 1.V. wird vom restlichen Vorstand nach ihrer Aussage ausgegrenzt. Vorschläge werden abgeblockt. Auch hat sie aufgezeigt, das das Emailprogramm welches der Verein nutzt nicht sicher stellt, das alle Mitglieder die Einladungen erhalten. Auch hier wurde abgewunken. Sie macht auf mich einen patenten Eindruck und hat auch Ahnung. Ihre Ansichten sind klar und nachvollziehbar. Ich kann unter diesen Umständen gut verstehen, das sie sich nicht mehr aufstellen lassen will.

Im Gespräch kam zum Vorschein, das die 1V. nicht zur neuen JHV eingeladen wurde. Von der neuen JHV hat sie durch mich erfahren. Ich habe ihr meine Email vom Verein weitergeleitet.Sie hat dann dort angerufen. Erst dann erhielt sie die Einladung. Da ich dem Verein keine Absicht unterstellen möchte, muss ich davon ausgehen, das wieder nicht sichergestellt ist, das alle Mitglieder informiert sind.

Der Verein unterhält ein Forum mit Mitgliederbereich und eine FB Gruppe mit dem Titel "Gruppe für Vereinsmitglieder". Nun hat man mich im Forum belassen und aus der FB Seite entfernt.

Jetzt reicht es langsam. Ich möchte eigentlich nur das faire Wahlen stattfinden.

Ich habe der 2. Vorsitzenden eine Mail geschrieben, wo ich darauf aufmerksam gemacht habe das wieder nicht jeder die Einladung erhalten hat. Das ich das schriftlich habe. Das es meiner Meinung nach nicht rechtens ist, mich aus der FB Seite für Mitglieder zu werfen. Außerdem habe ich um darum gebeten die Rechnungen für eine Veranstaltung sehen zu dürfen, da ich den Betrag nicht nachvollziehen kann. Ich soll den Vorstand ja schließlich entlasten und nachdem die nicht mal die Einladungen hin bekommen, schaue ich jetzt mal genauer hin. Auf die Sache mit der FB Gruppe sowie die fehlende Einladung sind sie nicht eingegangen.

Entschuldigt meinen langen Text, nun zu meinen Fragen.

1.Kann mich der verein einfach aus der FB Gruppe für Mitglieder schmeißen?
2. Kann der Verein die neue JHV durchführen?

Lieben Dank

Re: Vereinswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.07.2017

1.Kann mich der verein einfach aus der FB Gruppe für Mitglieder schmeißen?

# Hier gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Niemandem können ohne wichtigen Grund Vereinsleistungen entzogen werden oder der Zugang zu Vereinsangeboten verweigert werden


2. Kann der Verein die neue JHV durchführen?

# Wenn nicht alle Mitglieder eingeladen werden, ist die Wahl erneut anfechtbar, aber nicht vor vornherein nichtig.

Re: Vereinswahlen
von: gucky69 ()
Datum: 14.07.2017

Danke schön



Edited 1 time(s). Last edit at 15.07.2017 by gucky69.