Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand beim Registergericht eintragen lassen
von: Wonko ()
Datum: 16.06.2017

Hallo zusammen

Nach der Versammlung inklusive Neuwahl müssen wir jetzt die Namen des (neuen) Vorstandes ans Registergericht melden. Gibt es dafür eine Vorgabe, wie das zu erfolgen hat? In der Vergangenheit hat "unser" RG darauf bestanden, dass die Eintragung durch einen Notar vorzunehmen ist (also ALLE Vorstandsmitglieder zu diesem Notar - wir sind übrigens 5!) und der protokolliert und sendet dann ans RG. Kann man das nicht beschleunigen und direkt senden?
Ist neben der Zeit auch ein dicker Batzen Geld!
Viele Grüße
Wonko



Edited 1 time(s). Last edit at 16.06.2017 by Wonko.

Re: Vorstand beim Registergericht eintragen lassen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.06.2017

Die Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt durch öffentliche Beglaubigung. In den meisten Bundesländern geht das nur über den Notar (so teuer ist das aber gar nicht).

Re: Vorstand beim Registergericht eintragen lassen
von: Kizu ()
Datum: 16.06.2017

Manche Registergerichte haben auf ihrer Homepage Formulare die man vorausgefüllt zum Notar mitnehmen kann. Diese Formulare sind manchmal aber "tückisch", weil längere Namen nicht reinpassen bzw. auf dem Ausdruck nicht vollständig erscheinen.

Der Notar beglaubigt nur die Unterschrift des anmeldenden Vorstands. Darf laut Satzung ein BGB-Vorstandsmitglied alleine vertreten, muss auch nur eines dieser Vorstandsmitglieder persönlich beim Notar erscheinen. Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids mitnehmen, dann ist die Beglaubigung z.B. in BaWü kostenfrei.