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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Alter Vorstand - neuer Vortand
von: Karli52 ()
Datum: 02.06.2017

Eine Frage zur Neuwahl des Vorstandes im Verein, mit der Bitte um Beantwortung.
Nachdem unser Vereinsvorstand neu gewählt wurde und alle neuen Vorstandsmitglieder die Wahl angenommen haben, könnte man neu los legen. Aber: der "Alte" Vorstand besteht auf sein Recht bis zur Eintragung im Amtsregister tätig zu sein. Nicht allein, das habe ich mir schon erlesen. Nicht ohne Grund wurde neu gewählt und, wenn bis zur Eintragung 2 Vorstände agieren, kommt es mit Sicherheit zu Konfliktpotential. Die Satzung sagt nur: Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Für mich ist das nach Annahme der Wahl klar, der neue Vorstand darf jetzt arbeiten. Aber ob rechtlich wirklich bis zur Eintragung des neuen Vorstandes beide Rechtsgeschäfte abschließen können scheint mir gefährlich zu sein.
Wer kennt sich aus?

Danke

Re: Alter Vorstand - neuer Vortand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.06.2017

Der alte Vorstand irrt. Der neue ist bereit mit der Wahl im Amt, nicht erst mit der Eintragung.
Die Eintragung hat nur eine deklaratorische Wirkung.

Re: Alter Vorstand - neuer Vortand
von: Hardy ()
Datum: 02.06.2017

Der alte Vorstand hat mit der Neuanmeldung des neuen Vorstandes nichts mehr zu tun. Nach BGB § 667 ist der alte Vorstand verpflichtet nach seiner Abwahl alle Unterlagen dem neuen Vorstand zu übergeben. Ansonsten hat Hr. Pfeffer Re3cht.

Hardy

Re: Alter Vorstand - neuer Vortand
von: Karli52 ()
Datum: 02.06.2017

Vielen Dank
Karl Hofer