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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl, auch ohne schriftl. Einladung
von: Sandra Knoll ()
Datum: 27.05.2017

Hallo,

ich habe eine Frage zur Vorstandswahl, die zu Beginn des Jahres von allen Mitgliedern, auch der Termin, beschlossen wurde.
Leider hat ein damals anwesendes Pärchen keine fristgerechte Einladung bekommen, die schriftlich erfolgen muß. Der Termin stand auf der Vereins HP, als einzige "schriftliche" Alternative.
Darf dieses Pärchen dennoch wählen?

Vielen Dank
S. Knoll

Re: Wahl, auch ohne schriftl. Einladung
von: Hardy ()
Datum: 28.05.2017

Das liegt ja nicht an den zwei Mitgliedern. Da muss das anders durch den Vorstand bzw. die VL gemanagt werden.

Hardy

Re: Wahl, auch ohne schriftl. Einladung
von: Sandra Knoll ()
Datum: 28.05.2017

Danke Hardy,
das sehe ich genau so, aber die Vorsitzende hat den Beiden gesagt sie dürfen nicht wählen. Da die Wahl bevorsteht und die Zwei nichts dafür können, dachte ich es könnte einen Art Abstimmung vor der betreffenden Versammlung zu diesem Thema geben. Ev. kann der Wahlleiter entscheiden.
LG
Sandra

Re: Wahl, auch ohne schriftl. Einladung
von: Hardy ()
Datum: 28.05.2017

Dann können die Beiden vorher eine Änderung zur TO beantragen, wo ihr Wahlrecht, unabhängig, dass sie keine Einladung ihnen der Vorstand zustellte, berechtigt ist. Ansonsten dass zu Beginn beim Beschluss zu selbst ansprechen, damit alle anderen Mitglieder informiert sind.

Hardy