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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kampagnen
von: Holger ()
Datum: 23.05.2017

Hallo Herr Pfeffer,

wir planen in unserem Verein eine Aufklärungskampagne. Lt. Satzung wie unser Zweck wie folgt erfüllt.

Präventionsarbeit und Aufklärung über die Krankheitsbilder Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa und Darmkrebs. Dazu gehören insbesondere Informationsveranstaltungen, Vorträge, Tagungen und Arzt-Patienten Seminare.
 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins

Ist eine Kampagne möglich ?

Herzliche Grüße

Re: Kampagnen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.05.2017

Wenn die Aufklärungsarbeit Satzungszweck ist, gibt es da keine Bedenken.

Re: Kampagnen
von: Holger ()
Datum: 12.06.2017

Klasse. Auch wenn da nicht steht wird insbesondere erfüllt durch......und dort das Wort Kampagnen nicht auftaucht ?

Beste Grüße

Re: Kampagnen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.06.2017

Eine "Kampagne" ist ja kein inhaltlicher Begriff, den kann man ganz nach Satzungszwecken füllen.