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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wer darf sich "Vorstand" nennen?
von: Wonko ()
Datum: 11.05.2017

Hallo zusammen

In Österreich ist es einfach - wer keinen Titel hat, wird "Herr Direktor" genannt... ;-)

In unserem gemeinnützigen (ehrenamtlich arbeitenden) Verein sind wir 5 Personen, die im Vorstand sind - Vorsitzender, stv. Vorsitzender, Kassenwart und 2 weitere Personen ohne Titel. Einer dieser weiteren Personen ist der Meinung, daß er sich Vorstand nennen darf. Schwierige Sache, der Mann ist seit Jahren arbeitslos und definiert sich mittlerweile nur noch über den Verein. Schön für uns - er hat Zeit (was wir auch nutzen). Schlecht für uns - er mischt sich in alles ein... Nun also braucht er für sein Ego einen Titel... und unterschreibt also (unabgestimmt) mit "Hänschen Klein, Vorstand".

Aus nicht nur meiner Sicht einerseits kritisch (es gab da bereits von Partnern die erschreckte Frage, was denn mit dem alten Vorstand sei?), andererseits einfach unschön. Vorstand sind wir - so verstehen wir das hier - in unserer Gesamtheit als "der Vorstand" (bestehend eben aus 5 Leuten), andererseits ist der Vorsitzende eben auch "der Vorstand".

Wie seht Ihr das, was ist ggf. eine eher "formaljuristisch" korrekte Benennung?

...bevor ich mir nur so aus Spaß noch einen Anwalt nehme, um ihn zur Vernunft zu bringen... ;-)

Viele Grüße
Wonko

Re: Wer darf sich "Vorstand" nennen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.05.2017

Gegen die Bezeichnung spricht nichts.
Die Frage ist, ob das Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt ist.

Re: Wer darf sich "Vorstand" nennen?
von: Wonko ()
Datum: 11.05.2017

Vertretungsberechtigt sind bei uns immer nur 2 Personen gemeinsam. Bedingung ist dabei, das der Vorsitzende oder Stellvertreter einer dieser beiden ist.