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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anträge und Tagesordnung
von: Mat2017 ()
Datum: 27.04.2017

Hallo,

ich bin im Vorstand eines kleinen Vereins (ca. 100 Mitglieder) und die nächste ordentliche Mitgliederversammlung steht bevor. Im Vorstand gibt es Uneinigkeit bzgl. der Zulässigkeit von Anträgen.
Die TO, die vom Vorsitzenden erstellt und satzungsgemäß versandt wurde, weist den TOP "Anträge" auf, ohne aber konkrete Anträge zu benennen, der TO lagen auch keine Anträge bei. Die Satzung sieht keine Möglichkeit vor, Anträge nachträglich auf die TO zu bringen.
Im Verein gibt es einen Juristen, der vom Vorsitzenden zur Beratung herangezogen wird, allerdings gehe ich als juristischer Laie mit seinen Ausführungen zum §32 BGB nicht mit.
Er meint, dass für "normale" Anträge (also keine Satzungsänderung) der Form genüge getan ist, den TOP Anträge genannt zu haben, so dass alle noch zu stellenden Anträge zulässig sind.
Meine Auffassung, die ich auch an diversen Stellen im Internet bestätigt sehe, ist, dass (sofern die Satzung dies nicht ausdrücklich anders regelt) keine Beschlussfassung möglich ist, wenn der Antrag nicht in der TO explizit benannt wurde - unabhängig ob Satzungsänderung oder "normaler" Antrag.

Wie gesagt, habe ich dazu zwar einiges im Internet gefunden, aber keine belegbaren Argumente dabei gefunden, wie OLG-Enstcheidungen o.ä. Kann mir jemand an der Stelle weiterhelfen und mir belastbare Quellen nennen, um meine Einschätzung zu belegen (oder zu widerlegen, lasse mich ja belehren)?

Besten Dank
Matthias

Re: Anträge und Tagesordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.04.2017

Entscheidend ist, dass nach dem BGB - wenn die Satzung es also nicht anders regelt - ohne Benennung des TOP in der Einladung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Das BGB spricht deswegen von "Gegenständen der Beschlussfassung".
Ein TOP kann also aufgenommen und diskutiert werden, aber nicht beschlossen.

Re: Anträge und Tagesordnung
von: Mat2017 ()
Datum: 27.04.2017

Danke für die rasche Antwort - d.h. der Antrag muss explizit genannt werden - ein bloßer TOP "Anträge" reicht nicht aus!?

Re: Anträge und Tagesordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.04.2017

Ganz richtig, Beschussanträge müssen "hinreichend genau bezeichnet sein".
Wird nur "Anträge" angegeben, ist kein gültiger Beschluss möglich.

Re: Anträge und Tagesordnung
von: Mat2017 ()
Datum: 27.04.2017

Besten Dank