Haftung des Vorstandes mit Privatvermögen
von: AnnaXY ()
Datum: 25.04.2017
Hallo,
unser Verein möchte mit einem anderen Verein zusammen eine GbR gründen, um durch Veranstaltungen die Unterhaltung des eigenen Vereinshauses sicherzustellen, da die gemeinnützigen Vereine selbst dies ja nicht dürfen, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Es kam nun hier die Frage auf, wie es sich mit der Haftung verhält. Haftet für Schulden, die die GbR evtl. macht nur der Verein mit dem Vereinsvermögen oder auch der Vorstand mit dem Privatvermögen (wie bei einer GbR normalerweise).
Für eine Antwort wäre ich dankbar.