Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung des Vorstandes mit Privatvermögen
von: AnnaXY ()
Datum: 25.04.2017

Hallo,

unser Verein möchte mit einem anderen Verein zusammen eine GbR gründen, um durch Veranstaltungen die Unterhaltung des eigenen Vereinshauses sicherzustellen, da die gemeinnützigen Vereine selbst dies ja nicht dürfen, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Es kam nun hier die Frage auf, wie es sich mit der Haftung verhält. Haftet für Schulden, die die GbR evtl. macht nur der Verein mit dem Vereinsvermögen oder auch der Vorstand mit dem Privatvermögen (wie bei einer GbR normalerweise).
Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Re: Haftung des Vorstandes mit Privatvermögen
von: Hardy ()
Datum: 25.04.2017

Hallo,
1. Ein e.V. kann ein Vereinshaus unterhalten. Quelle: § 1 (2) Bundeskleingartengesetz.
2. Für Haftungsfragen sind Personen, mindestens 2 verantwortlich. Der e.V. ist eine juristische Person. Der haftet nicht.
3. Wollt Ihr das machen konsultiert einen RA und macht alles schriftlich.
4. Es gibt auch Haftpflichtversicherungen für eine GbR. Das sollet Ihr berücksichtigen.
Hardy

Re: Haftung des Vorstandes mit Privatvermögen
von: Anna XY ()
Datum: 25.04.2017

Danke für die Antwort. Wenn die Vorstände tatsächlich mit ihrem Privatvermögen haften, dürfte sich unsere Idee wohl schon erledigt haben, denn ich denke nicht, dass unser Vorsitzender das dann macht.