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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Eintrag in VR
von: snobdog ()
Datum: 22.04.2017

hallo, im September 2009 wurde Verein gegründet und ordnungsgemäß ins VR eingetragen.
Bis heute gab es zwei neue komplette Vorstände, diese haben keinen neuen eintrag in das VR
hinbekommen, so das bis zum heutigen Tag, immer noch die ersten Vorstände von 2009 im VR
stehen. Sind diese rein rechtlich wieder Weisungsbefugt wenn der 1. Vorstand wieder der erste ist
wie zur gründung?

Re: Eintrag in VR
von: snobdog ()
Datum: 22.04.2017

und wenn der angebliche Vorstand der nicht ins VR eingetragen ist, in der Einladung fehler macht
( die Einladung an den Schriftführer weiter gibt / mündlich ) und in dieser Hauptversammlung der neuen Vorstand gewählt wird, kann dann da ein wiederspruch von Mitgliedern ( treue Anhänger des Pseudo Vorstandes, kleine Gruppe ) gemacht werden, obwohl der alte pseudo Vorstand hier wissentlich zwecks der Einladung fehler gemacht hat, ist dieser Widerspruch rechtens?

Ganz schön verfahren ;)

Re: Eintrag in VR
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.04.2017

Der Eintrag im VR hat nur eine deklaratorische Wirkung.
Es spielt also vereinsintern (!) keine Rolle, ob der Vorstand eingetragen ist.

Re: Eintrag in VR
von: snobdog ()
Datum: 22.04.2017

aber ist der Vorstand unter umständen, net auch haftbar mit privat Vermögen?
Wenn das nicht so wichtig ist, dannwäre doch der eintrag ins VR sowas von egal?

Re: Eintrag in VR
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.04.2017

Für die Haftung hat das keine Bedeutung, nur für die Außenvertretung: Jeder, der es nicht besser wissen kann, darf sich bei einem eingetragenen Vorstand darauf verlassen, dass er für den Verein Rechtsgeschäfte abschließen kann.