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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Personalisierung
von: GroßeFeder ()
Datum: 19.04.2017

Hallo Herr Pfeffer,

ich hoffe, ich nerve nicht zu sehr, aber bei dem Vorstand platzt mir bald der Kragen.

Einladung zur MV
ein Mitgl. legte Einspruch gegen das Protokoll 2016 ein. Einspruch wurde als TOP für 2017 aufgenommen.
-Aussprache und Beschlussfassung über den Einspruch des Vereinsmitgliedes Vorname Name vom...
TOP wurde also öffentlich personalisiert, da die Einladung unter anderem auch auf die Homepage eingestellt wurde.

1. Frage: Wie kann das Mitglied damit umgehen?
Satzungtext: ... Einsprüche sind auf der nächsten Mitgliederversammlung abzuhandeln. Gegen die Beschlussfassung über solche Einsprüche ist kein Einspruch möglich.

MfG

Re: Personalisierung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.04.2017

Da der Name des Mitglieds nicht zur Sache tut, muss m.E. der Datenschutz Vorrang haben.
Ich würde den Vorstand auffordern, den Namen von der Website zu entfernen.

Re: Personalisierung
von: Hardy ()
Datum: 19.04.2017

Wenn zur HP des e.V. nur Mitglieder per Passwort sich anmelden, bleibt die "Öffentlichkeit" doch ausgeschlossen, es blelbt dann intern für den e.V. Das kann man auch in der Satzung festschreiben.
Zum anderen ist es auch üblich, dass schriftliche Anträge von Mitgliedern zur MV ihren Namen nennen.

Hardy

Re: Personalisierung
von: GroßeFeder ()
Datum: 20.04.2017

Die Möglichkeit intern nur auf Informationen für Mitglieder zugreifen zu können, ist auf der "leider" Homepage nicht gegeben.