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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Frist für Protokolle
von: Vereinsmeier ()
Datum: 16.03.2017

Hallo,

gibt es eine gesetzliche Frist bis zu der spätenstens die Veröffentlichung des Protokolls einer Mitgliederversammlung stattfinden muss?

Grüße
Vereinsmeier

Re: Frist für Protokolle
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.03.2017

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung und damit auch keine solche Frist.

Re: Frist für Protokolle
von: Daggi ()
Datum: 20.04.2017

Wir veröffentlichen das Protokoll gar nicht. Es liegt beim Vorstand, aber bisher wollte niemand das lesen.

Re: Frist für Protokolle
von: GroßeFeder ()
Datum: 21.04.2017

Hallo,
bei uns muss gemäß Satzung den Mitgliedern - wir haben Aktive und Fördermitglieder - das Protokoll zeitnah schriftlich, per Fax oder per Mail zugesandt werden.

1. Frage: Wie kann das Wort "Zeitnah" ausgelegt werden? Das Protokoll wurde hier 8 Monate nach der Mitgliederversammlung versandt.

Weiter heißt es in der Satzung, dass das Protokoll als angenommen gilt, wenn nicht innerhalb von 14Tagen nach Zugang Einspruch erhoben worden ist.

2. Frage: Was ist, wenn das Protokoll im Auftrag des Vorstandes z. B. nur an die Aktiven versandt worden ist. Gilt es dann trotzdem als genehmigt?

Re: Frist für Protokolle
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.04.2017

1. Frage: Wie kann das Wort "Zeitnah" ausgelegt werden? Das Protokoll wurde hier 8 Monate nach der Mitgliederversammlung versandt.

In der Regel dürften das nicht mehr als 4 Wochen sein.


2. Frage: Was ist, wenn das Protokoll im Auftrag des Vorstandes z. B. nur an die Aktiven versandt worden ist. Gilt es dann trotzdem als genehmigt?

Haben denn "Aktive" hier laut Satzung Sonderrechte?
Wenn nicht, gilt das Protokoll als nicht zugegangen.

Re: Frist für Protokolle
von: GroßeFeder ()
Datum: 22.04.2017

Hallo Herr Pfeffer,
Das einzige Sonderrecht was die Aktiven Mitglieder auf der Mitgliederversammlung haben, sie sind stimmberechtigt, hingegen die Fördermittel nur eine beratene Stimme haben, ansonsten nichts.

Satzung:
1. die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern - Aktive und FM - des Vereins - also Aktive und FM
2. die Protokolle sind den Mitgliedern... - Aktiven und FM zu übersenden
3. die Genehmigung durch die Mitglieder... - Aktive und FM

Richtig und vielen Dank