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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
ungültige Ladung zur Mitgliederversammlung?
von: Vereinsmeier ()
Datum: 12.03.2017

Hallo!

Unsere Satzung kennt aktive sowie Fördermitglieder. Fördermitglieder haben laut Satzung aber kein Stimmrecht.

Neulich erfolgte eine Einladung zu einer Mitgliederversammlung mit einer Abstimmung als TOP. Die Fördermitglieder wurden nicht zur MV geladen.
Nun fechtet ein Mitglied die Gültigkeit der Einladung zur MV an (und somit die MV an sich und somit auch die Abstimmung), mit der Begründung, das nicht ordnungsgemäß geladen wurde, weil die Fördermitglieder nicht eingeladen wurden.

Ist dies korrekt? Fördermitglieder haben doch eh kein Stimmrecht?

Danke für die Antworten

Re: ungültige Ladung zur Mitgliederversammlung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.03.2017

Auch wer kein Stimmrecht hat, hat das Teilnahme-, Antrags- und Rederecht bei der MV. So die Rechtsprechung
Der Grund: Ein Mitglied, das keine Mitgliederrechte hat, ist faktisch kein Mitglied.
Man kann in einem Verein Mitgliedern nicht alle elementaren Mitgliedschaftsrechte entziehen.

Re: ungültige Ladung zur Mitgliederversammlung?
von: Vereinsmeier ()
Datum: 12.03.2017

Heißt das, das die Mitgliederversammlung auf Grund der nicht-Einladung von Fördermitgliedern keinen Beschluss treffen kann?

Re: ungültige Ladung zur Mitgliederversammlung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.03.2017

Ja, genauer gesagt, die Beschlüsse sind anfechtbar. Sie sind also nicht automatisch ungültig (nichtig).

Re: ungültige Ladung zur Mitgliederversammlung?
von: Hardy ()
Datum: 14.03.2017

Ich empfehle dem Themenersteller sich den Vereinsinfobrief Nr. 324, Ausgabe 4/2017 vom 14.3.2017 (von Vereinknowhow.de) betreffs Fördermitgliedschaft anzuschauen. Den dann aber diesem Vorstand zum Nachdenken mal vorzulegen.
VG Hardy

Re: ungültige Ladung zur Mitgliederversammlung?
von: Vereinsmeier ()
Datum: 15.03.2017

Danke für den Hinweis, wie komme ich an den Infobrief ran? Ich habe mich aber gleich für den Newsletter registriert, danke für den Tipp!

Re: ungültige Ladung zur Mitgliederversammlung?
von: Hardy ()
Datum: 16.03.2017

Sicher liest das Hr. Pfeffer!

Re: ungültige Ladung zur Mitgliederversammlung?
von: Daggi ()
Datum: 20.04.2017

In der Satzung steht doch sicher, wie geladen werden muss.
Wenn die Fördermitglieder da ausgeschlossen sind, ist es okay. Wenn nicht, dann war die Ladung nicht ordnungsgemäß.
Es müssen alle Mitglieder so eingeladen werden, wie es die Satzung vorschreibt.



Edited 1 time(s). Last edit at 20.04.2017 by Daggi.