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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Pachtvertrag mit Pächter einer Vereinsgaststätte
von: Endteil ()
Datum: 08.03.2017

Folgendes Problem ist aufgetaucht Wir haben durch den Vorstand unser Vereinslokal an einen Pächter verpachtet
Lt.Satzung haben wir an jedem ersten Mittwoch im Monat im Verein-heim eine Sitzung durchzuführen
Unser damaliger Vorstand hat aber in den Vertrag mit dem Pächter hineingeschrieben das wir nur in den Wintermonaten das Vereinsheim nutzen dürfen.(Ich vermute aus Unkenntnis)
Kann uns nun das Regiestergericht Schwierigkeiten machen wenn sich ein Vereinsmitglied beschwert
Gruß aus der Pfalz

Re: Pachtvertrag mit Pächter einer Vereinsgaststätte
von: Hardy ()
Datum: 08.03.2017

Das VR wird sich da sicher nicht reinhängen. Redet doch erst mal mit dem Pächter der Gaststätte.
Hardy

Re: Pachtvertrag mit Pächter einer Vereinsgaststätte
von: Endteil ()
Datum: 08.03.2017

Der Pächter lässt nicht mit sich reden aber der damalige Vorstand hat gegen die Satzung verstoßen nun wollen mehre VM gegen den Vertrag der noch bis 2018 geht vorgehen und sich an das Regiestergericht wenden Der Vorstand ist noch im Amt und will den Vertrag nicht kündigen der sich dann um 5 Jahre verlängert

Re: Pachtvertrag mit Pächter einer Vereinsgaststätte
von: Kizu ()
Datum: 08.03.2017

Der Vorstand hat als Vertreter nach §26 BGB einen den Verein bindenden Vertrag mit dem Pächter abgeschlossen.

Im Innenverhältnis Vorstand <-> Mitglieder könnte eine Haftung des Vorstand entstanden sein (z.B. die finanziellen Verpflichtungen des Vereins für die Anmietung eines alternativen Treffpunkts). Aber das ist dann eine privatrechtliche Haftung, für die nicht das Vereinsregister sondern das Amtsgericht zuständig wäre. Aber auch hier müsste man erstmal die genauen Formulierungen in Satzung und Pachtvertrag kennen.

Sorry, auch hier wieder ein menschliches Kommentar ohne die spezifischen Umstände zu kennen:
Was ist denn das für ein Pächter eines Vereinsheims, der die regelmäßige Nutzung durch den Eigentümer nicht haben will. Andere Pächter wären froh, wenn sie regelmäßig unter der (eher schwach besuchten) Woche eine Gruppe zu verpflegen hätten. Der sägt am eigenen Ast...

Workaround?
Minderheitsbegehren, den Vorstand absetzen bzw. ihn mit der Drohung der Absetzung dazu überzeugen, dass der Vertrag nur in veränderter Form verlängert werden darf.

Re: Pachtvertrag mit Pächter einer Vereinsgaststätte
von: Hardy ()
Datum: 09.03.2017

Das ist leider das Dilemma, was bei Fragestellern im Forum eintritt, dass nur unzureichend die Hintergründe geschildert werden, egal warum. Da fehlen Inhalte der Satzung, ob der Vorstand diesen Pachtvertrag hätte abschliessen dürfen, die MV so was bestätigen muss, der Inhalt des Pachtvertrages usw.

Wenn der neue Vorstand sicher gehen will sollte er sich erst mal kundig machen, wie andere Vereine bzw. Vorstände Pachtverträge für Vereinsgaststätten das managen. Guckt mal ins I-Net bei Kreis- und Landesverbänden wo die Nutzung der Vereinsgaststätten in deren HP gleich angeboten wird.
Hardy