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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Teilhabe-Leistung für Umlagen
von: Kizu ()
Datum: 03.03.2017

Hallo,

trifft uns zwar noch nicht, aber in der Diskussion kam es mal kurz als Stichpunkt hoch.

Können Teilhabe-Leistungen des JC auch für Umlagen verwendet werden?

Re: Teilhabe-Leistung für Umlagen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2017

Ich verstehe nicht so recht, was da gemeint ist?
Von wem erhalten Sie Teilhabeleistungen? An wen gehen die Umlagen?

Re: Teilhabe-Leistung für Umlagen
von: Kizu ()
Datum: 06.03.2017

Wir waren damals selbst nicht Teilhabe-berechtigt aber ich verwende unser Beispiel:

Meine minderjährige Tochter war Mitglied in einem Sportverein.
Zusätzlich zum Jahresbeitrag wurden drei Jahre lang Umlagen zur Instandsetzung des Vereinsgeländes fällig (jährlich ein Drittel des Jahresbeitrags).

Hätte das JobCenter aus der Teilhabe-Leistung an den Verein zusätzlich zum Jahresbeitrag von 60 Euro auch die Umlage von 20 Euro übernommen?

Re: Teilhabe-Leistung für Umlagen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2017

Da bin ich überfragt. Aber grundsätzlich ist auch die Umlage ein Beitrag.
Letztendlich kann der Verein einen entsprechenden Nachweis erstellen und die Umlage als Teil des Mitgliedsbeitrags ausweisen.

Re: Teilhabe-Leistung für Umlagen
von: Hardy ()
Datum: 06.03.2017

Umlagen sind eine Sonderform des Mitgliedsbeitrags. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil damit befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verein von seinen Mitgliedern Umlagen erheben darf, und wann Mitglieder ein Sonderaustrittsrecht haben (Urteil vom 24.9.2007, Az: II ZR 91/06.

Schau mal in die Satzung dieses Sportvereins, ob zu Umlagen und in welcher maximalen Höhe das dort fest geschrieben steht.
Hardy