Re: Teilhabe-Leistung für Umlagen
von: Hardy ()
Datum: 06.03.2017
Umlagen sind eine Sonderform des Mitgliedsbeitrags. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil damit befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verein von seinen Mitgliedern Umlagen erheben darf, und wann Mitglieder ein Sonderaustrittsrecht haben (Urteil vom 24.9.2007, Az: II ZR 91/06.
Schau mal in die Satzung dieses Sportvereins, ob zu Umlagen und in welcher maximalen Höhe das dort fest geschrieben steht.
Hardy