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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nach Satzungsänderung Vorstand neu wählen
von: Daniel Albert ()
Datum: 01.03.2017

Hallo, wir haben ein etwas größeres Problem.

Vor 2 Wochen war unsere Mitgliederversammlung, inkl Entlastung des alten Vorstandes und Wahl des neuen. NUn hat sich ohne das wir dies zuvor wussten für den 2.ten Vorstand unsere Teamleiterin die Angestellte ist wählen lassen. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir als alter Vorstand davon nichts. Sie wurde gewählt sowie wir als Kassierer und Vorstand es alten Vorstandes (nur der 2te wurde ersetzt)
Im Nachhinein finden wir diese Wahl nicht richtig da sie als Angestellte in vielen Bereichen Interessenkonflikte haben könnte. Daher haben wir eine Satzungsänderung ausgearbeitet, mit folgenden Inhalt:

Arbeitnehmer/innen mit Leitungsfunktionen (z.B. Teamleitung, Gruppenleitung oder ähnliches) sind von der Wahl in die Vorstandschaft (1. Vorstand, 2.Vorstand, Kassierer) ausgeschlossen.

Diese Regelung gilt nicht für die Beisitzer. An Vorstandssitzungen oder Teilen von Vorstandssitzungen, die Personalangelegenheiten betreffen, dürfen diese Beisitzer jedoch nicht teilnehmen.

Beisitzer können nach Bedarf gewählt werden (höchstens 5).

Wir haben dies gestern mit Ihr besprochen und darum gebeten das Sie nach dem Beschluss der Satzungsänderung von diesem Posten abtritt. Dies hat sie verneint.

Nun zu meinen Fragen:

Wenn wir die Satzungsänderung beschlossen haben wäre ja Ihre vorherige Wahl nicht mehr Satzungskonform. Muss sie dann Automatisch neu gewählt werden oder bleibt sie für das eine Jahr im Amt?

Wenn sie ein Jahr in Amt bleiben würde, würde der 1te Vorstand sein Amt niederlegen. Somit ist ja der Verein nicht mehr Beschlussfähig. Muss dann der komplette Vorstand neu gewählt werden ?

Ich hoffe mir kann jemand Helfen diese Punkte zu klären. Der Notar konnte uns nicht Helfen und das Vereinsregister macht keine Rechtsberatungen mehr :(

Daniel Albert
Finanz- und Versicherungsvermittler
www.finanzberatung-albert.de

Re: Nach Satzungsänderung Vorstand neu wählen
von: Hardy ()
Datum: 01.03.2017

Auf diese Weise vergällt man einsatzbereite Mitglieder und die Mitglieder, die sie gewählt haben. Gewählt ist gewählt! Das müsst ihr auch so im Wahlprotokoll festhalten.
Natürlich können Angestellte des e.V. auch Vorstand werden. Dann ändert doch dann die Satzung im Sinn dieser Teamleiterin und der o.g. Mitglieder.
Überprüft lieber mal Eure Einstellung, warum die Teamleiterin die Mehrzahl der der Stimmen erhielt, aber Eurer angedachter 2ter-Vorstand nicht!
Hardy

Re: Nach Satzungsänderung Vorstand neu wählen
von: Kizu ()
Datum: 01.03.2017

Der Vorstand besteht - wenn ich das richtig verstanden habe - aus drei Personen (Erster und Zweiter Vorstand und Kassierer). Er wäre also (soweit die Satzung nichts anderes regelt) beschlussfähig, falls sich die Zweite=Angestellte bei Entscheidungen mit möglichen Interessenskonflikten ihrer Stimme enthält.

Eine Satzungsänderung bzgl. Vorstand sollte eigentlich immer mit einer Vorstandsneuwahl einhergehen.

Da die Amtszeit eh nur ein Jahr beträgt... wäre doch der vermeintlich einfachste "Workaround", die jetzige Amtszeit mit der gewählten Besetzung über die Bühne zu bringen und die Satzungsänderung in der nächstjährigen MV mit der Neuwahl zu verknüpfen.

Bis dahin zeigt sich auch, wie oft es überhaupt zu Interessenskonflikten kommt und vielleicht sieht die Zweite auch schon in wenigen Monaten ein, dass es nicht praktikabel ist oder Ihr entwickelt gemeinsam eine passendere Satzungsregelung.

Bin ja ein Fan von konstruktiven Lösungen und muss Hardy daher Recht geben. Die Mitgliederversammlung hat entschieden (vermutlich wussten die meisten Mitglieder, dass sie auch Angestellte ist?). Dieses nach der Wahl auf sie zuzugehen, um sie gleich wieder zum Rücktritt zu bewegen kann man auch sehr böswillig interpretieren (was ich Euch nicht unterstelle).

Gutes Gelingen!

Re: Nach Satzungsänderung Vorstand neu wählen
von: Daniel Albert ()
Datum: 01.03.2017

Hallo, ihr habt schon Recht aber wir waren auf diese Situation nicht vorbereitet, sprich die Angestellte hat erst am gleichen Tag dies für sich entschieden. Somit waren wir vor dem Kopf gestoßen. Für die Mitglieder logisch da sie die Angestellte ja täglich sehen uns eher nicht.
Wir haben aber große bedenken wegen Ihrer Befangenheit:

Beispiel: Wir haben Beschwerden von Mitgliedern über diese Angestellte und der Vorstand möchte diese abmahnen. Da wird niemal der 2.Vorstand den es ja selbst betrifft der Abmahnung zustimmen.

Ist nur ein Beispiel aus mehreren.

Mir geht es aber nicht um eure Sichtweise dazu (nicht böse gemeint), sondern darum wie der Ablauf richtig ist. Wenn wir jetzt die Satzungsänderung vornehmen, wissen wir nicht ob sie noch im Amt bleiben kann, da die Satzung dies ja verbietet.

Gruß Daniel

Re: Nach Satzungsänderung Vorstand neu wählen
von: Kizu ()
Datum: 01.03.2017

> Beispiel: Wir haben Beschwerden von Mitgliedern
> über diese Angestellte und der Vorstand möchte
> diese abmahnen. Da wird niemal der 2.Vorstand den
> es ja selbst betrifft der Abmahnung zustimmen.

Schau mal in die Paragraphen 28 und 34 BGB:

>Paragraph 34: Ausschluss vom Stimmrecht
>
>Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme
>eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits
>zwischen ihm und dem Verein betrifft.

Also im Falle einer personalrechtlichen Auseinandersetzung wäre sie automatisch nicht stimmberechtigt.
Bei einem 3er Vorstand ist das aber - da gebe ich Dir Recht - problematisch.


Aber zurück zu Deinen eigentlichen Anliegen, ein Zitat von Herrn Pfeffer aus 2014:

"Wenn die Satzungsänderung die Wahl betrifft, muss dieser TOP auf jeden Fall vor der Wahl behandelt und beschlossen werden. Grundsätzlich hat die Eintragung der Satzungsänderung ja konstitutive (rechtserzeugende) Wirkung. Es ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, dass auf Basis beschlossener, aber noch nicht eingetragener Satzungsänderungen bereits weitere Beschlüsse (hier die Wahlen) gefasst werden können. Die Reihenfolge ist aber einzuhalten. Andernfalls könnte eine Satzungsdurchbrechung vorliegen, die den Beschluss unwirksam macht."

Zur außerordentlichen MV einzuladen dürfte kein Problem sein, Ihr habt ja 2 von 3 Stimmen im Vorstand.

Auf der aoMV lasst Ihr zuerst die Satzungsänderung abstimmen (die von der MV aber auch abgelehnt werden könnte) und dann die Vorstandsneuwahl nach den dann neu beschlossenen Satzungsregelungen abhalten.

Re: Nach Satzungsänderung Vorstand neu wählen
von: Daniel Albert ()
Datum: 02.03.2017

Guten Morgen, Danke für diese Antwort. So wäre auch unsere Vorgehensweise gewesen.

Es ist ein schwieriges Thema - daher verstehe ich auch eure Meinungen dazu nur fehlen euch wesentliche Hintergründe die ich hier aber nicht alle Aufzählen möchte, sondern mir ging es nur um rechtliche Seite.

Wir sind innerhalb von nur 5 Jahren von 9 betreuten Kindern zu 66 herangewachsen und mussten bei der Gemeinde bettelnd weitere Räume beantragen damit wir überhaupt diese Größe erreichen konnten.

Jetzt endlich hat die Gemeinde erkannt wie wichtig eine Betreuung auch nach Schulende den Eltern ist. Dieses Werk was wir aufgebaut haben wollen wir uns durch Eigeninteresse nicht kaputt machen lassen.

Nochmal Danke für die Hilfe

Re: Nach Satzungsänderung Vorstand neu wählen
von: Hardy ()
Datum: 02.03.2017

Daniel, das schriebst Du zuerst "Wenn sie ein Jahr in Amt bleiben würde, würde der 1te Vorstand sein Amt niederlegen". Wenn Du das selber bist, habe ich so meine Zweifel, wie ernst Du das Ganze nimmst. Tut mir leid!
Hardy