Nach Satzungsänderung Vorstand neu wählen
von: Daniel Albert ()
Datum: 01.03.2017
Hallo, wir haben ein etwas größeres Problem.
Vor 2 Wochen war unsere Mitgliederversammlung, inkl Entlastung des alten Vorstandes und Wahl des neuen. NUn hat sich ohne das wir dies zuvor wussten für den 2.ten Vorstand unsere Teamleiterin die Angestellte ist wählen lassen. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir als alter Vorstand davon nichts. Sie wurde gewählt sowie wir als Kassierer und Vorstand es alten Vorstandes (nur der 2te wurde ersetzt)
Im Nachhinein finden wir diese Wahl nicht richtig da sie als Angestellte in vielen Bereichen Interessenkonflikte haben könnte. Daher haben wir eine Satzungsänderung ausgearbeitet, mit folgenden Inhalt:
Arbeitnehmer/innen mit Leitungsfunktionen (z.B. Teamleitung, Gruppenleitung oder ähnliches) sind von der Wahl in die Vorstandschaft (1. Vorstand, 2.Vorstand, Kassierer) ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt nicht für die Beisitzer. An Vorstandssitzungen oder Teilen von Vorstandssitzungen, die Personalangelegenheiten betreffen, dürfen diese Beisitzer jedoch nicht teilnehmen.
Beisitzer können nach Bedarf gewählt werden (höchstens 5).
Wir haben dies gestern mit Ihr besprochen und darum gebeten das Sie nach dem Beschluss der Satzungsänderung von diesem Posten abtritt. Dies hat sie verneint.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn wir die Satzungsänderung beschlossen haben wäre ja Ihre vorherige Wahl nicht mehr Satzungskonform. Muss sie dann Automatisch neu gewählt werden oder bleibt sie für das eine Jahr im Amt?
Wenn sie ein Jahr in Amt bleiben würde, würde der 1te Vorstand sein Amt niederlegen. Somit ist ja der Verein nicht mehr Beschlussfähig. Muss dann der komplette Vorstand neu gewählt werden ?
Ich hoffe mir kann jemand Helfen diese Punkte zu klären. Der Notar konnte uns nicht Helfen und das Vereinsregister macht keine Rechtsberatungen mehr :(
Daniel Albert
Finanz- und Versicherungsvermittler
www.finanzberatung-albert.de