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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Geltungsbereich des Vereins
von: Thostep ()
Datum: 01.03.2017

Hallo, können wir den Geltungsbereich unseres Berufsverbandes e.V. auf Deutschland begrenzen? Spielt es irgendwie dabei eine Rolle, aus welchem Land unsere Mitglieder kommen? Was passiert, wenn ein Mitglied im Ausland einen von uns gesetzten Ethikverstoß begehen würde, wäre der ungültig?
vielen Dank im voraus

Re: Geltungsbereich des Vereins
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.03.2017

Das hinge zunächst von den entsprechenden Satzungsregelungen ab. Wie lauten diese?

Re: Geltungsbereich des Vereins
von: Thostep ()
Datum: 03.03.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Das hinge zunächst von den entsprechenden
> Satzungsregelungen ab. Wie lauten diese?


In der Satzung gibt es dazu keine Aussagen bisher, nur der Begriff "Deutschland" taucht im Namen unseres Berufsverbandes auf, hat das für den Geltungsbereich überhaupt eine Bedeutung?

Re: Geltungsbereich des Vereins
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.03.2017

Die Frage bezog sich ja auf Vereinstrafen. Deswegen meine Nachfrage zur Satzung.
Wenn die Satzung einen "Ethikverstoß" nicht speziell sanktioniert, erübrigt sich die Frage nach dem Geltungsbereich.