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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfung
von: Andreas Wirth ()
Datum: 24.02.2017

Wir haben eine Frage zur Kassenprüfung. Es besteht bei uns Einigkeit darüber, das der Schützenverein immer zwei Kassenprüfer haben, bzw. wählen muss. und beide Kassenprüfer auch den Kassenprüfbericht in der Mitgliederversammlung halten müssen.

Es besteht jedoch Uneinigkeit bei uns darüber, ob nach der Festlegung in unserer Satzung § 9 immer zwei Kassenprüfer die Kasse unseres Vereines prüfen müssen, oder ob die Kassenprüfung auch von nur einem der beiden Kassenprüfer vorgenommen werden kann.

Die Formulierung des § 9 Kassenprüfer unserer Satzung lautet wie folgt:

§ 9 Kassenprüfer

Auf der ersten Mitgliederversammlung sind Kassenprüfer zu wählen. Sie dürfen nicht dem Gesamtvorstand angehören oder in häuslicher Gemeinschaft mit einem Mitglied des Gesamtvorstandes leben. Es ist so zu verfahren, dass immer zwei Kassenprüfer im Amt sind. Sie haben den Kassenprüfbericht auf der Mitgliederversammlung abzugeben. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Im Fokus steht die Frage: Müssen beide gewählten Kassenprüfer die Vereinskasse prüfen oder kann diese Kassenprüfung von nur einem der beiden Kassenprüfer vorgenommen werden.

Hintergrund ist, das sich einer der Kassenprüfer zum Zeitpunkt der Kassenprüfungstermins im Urlaub befindet und die Kassenprüfung durch beide Kassenprüfer somit nicht rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung erfolgen kann.

Re: Kassenprüfung
von: vereinsmayer ()
Datum: 25.02.2017

Da es keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Kassenprüfer gibt, zählt die Satzung.

Die Satzung besagt lediglich, dass zwei Kassenprüfer im Amt sein sollen, die "nicht dem Gesamtvorstand angehören oder in häuslicher Gemeinschaft mit einem Mitglied des Gesamtvorstandes leben" und die irgendwie "den Kassenprüfbericht auf der Mitgliederversammlung abzugeben" haben.

Die Satzung besagt jedoch nicht, wer, wie, wann und wo die Kasse zu prüfen hat.

Der Satzung würde man also in jedem Fall gerecht.

Re: Kassenprüfung
von: Daggi ()
Datum: 27.02.2017

Ich denke auch, dass der Satzung gerecht wird. Es ist ja nichts Gegenteiliges formuliert.

In Zukunft würde ich aber den Termin der MV so legen, dass die Kassenprüfer genug Zeit haben. Bei mir unterzeichnet ein Kassenprüfer das Ergebnis der Prüfung. Ich lege dazu alle Belege vor, den Kassenbericht und die Barkasse. Wie die Prüfer das dann genau machen, ist mir egal.

Re: Kassenprüfung
von: Andreas Wirth ()
Datum: 01.03.2017

Vielen Dank,

so sehe ich das auch. Leider sieht unser Rechtsbeistand (Anwalt im Verein) das nicht so, er meint mann müsse zwischen den Zeilen der Satzung lesen, und dort stehe, das immer zwei Kassenprüfer die Kassenprüfung vornehmen müssen.

Re: Kassenprüfung
von: Andreas Wirth ()
Datum: 01.03.2017

Vielen Dank,

das läuft bei mir eigentlich genauso ab, allerdings habe ich in diesem Jahr einige Abrechnungen bzw. Verwendungsrechnungen erst Anfang Februar zu Prüfung und Buchung erhalten, sodass unser Steuerprüfer immer weniger Zeit für den JA hat und der Termin der MV immer näher rückte.