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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rechte und Pflichten im Vorstand
von: Vereinsmeier ()
Datum: 17.02.2017

Guten Tag,

unsere Satzung äußert sich nur sehr vage über die Aufgaben des Vorstands: "Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten."

Darf der Vorstand dann eigentlich überhaupt Entscheidungen treffen die interne Vereinsangelegenheiten betreffen, oder muss alles den Weg über die Mitgliederversammlung gehen?

Dank&Gruß

vom Vereinsmeier

Re: Rechte und Pflichten im Vorstand
von: Kizu ()
Datum: 17.02.2017

Der Vorstand ist das Geschäftsführungsorgan (siehe auch BGB 27, Abs. 3).
Die Geschäftsführung umfasst alle Tätigkeiten zur Förderung des Vereinszecks, soweit die Satzung oder das Gesetz diese Tätigkeit nicht einem anderen Organ zuweist.

Der Vorstand darf beispielsweise den Spielbetrieb des Tennisvereins organisieren, wird aber in der Regel nicht selbst die Auflösung der Handballabteilung beschließen können. Oder der Vorstand stimmt dem Mitgliedsantrag zu, muss aber wenn es in der Satzung so geregelt ist, den Vereinsausschluss von der Mitgliederversammlung absegnen lassen.

Über die Geschäftsführung muss der Vorstand Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung ablegen. Wird von dieser dann entlastet und wiedergewählt oder eben nicht :-) Inwieweit man die Mitgliederversammlung zeitnah und öfters im Jahr konsultiert hängt auch von der Größe und den Gepflogenheiten im Verein ab.

Re: Rechte und Pflichten im Vorstand
von: Daggi ()
Datum: 27.02.2017

"Wird gerichtlich durch den Vorstand vertreten" heißt dann, dass alle Vorstandsmitglieder vor Gericht antreten müssen. Das finde ich unpraktisch. Besser ist, wenn jedes Mitglied im geschäftsführenden Vorstand einzeln auftreten darf.

Bei uns arbeitet der Vorstand völlig eigenständig, regelt den Trainingsbetrieb, mietet Trainingsstätten, sucht Trainer, bildet sich, erledigt finanzielle Dinge. Den Mitgliedern werden jederzeit Fragen beantwortet und im Frühjahr geben die Vorstandsmitglieder einen Rechenschaftsbericht ab.

Ich würde in die Satzung auch Pflichten und Rechte aufnehmen.