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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nachwahl
von: boernie53 ()
Datum: 10.02.2017

Hallo,
unsere Schriftführerin ist im Dezember ausgeschieden. Neuwahl ist in 2 1/2 Jahren. Wir haben jetzt MV und wollen eine/n Neue/n wählen. Die eigentliche Kandidatur wurde zurückgezogen, so dass wir auf Vorschläge warten. Wahrscheinlich wird es im Endeffekt auf eine Kooption herauslaufen. Kann ich mit dieser dann bis zur nächsten regulären Wahl leben, oder muss ich bei der nächsten MV wieder die Wahl dieser Person ansetzen?

MfG
boernie53

Re: Nachwahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.02.2017

Eine Kooptation (Selbstergänzung des Vorstands) ist nur möglich, wenn die Satzung das so regelt.
Dann müsste aus der Satzungsregelung eigentlich auch hervorgehen, wie lange solche Vorstandmitglieder im Amt bleiben.

Re: Nachwahl
von: Daggi ()
Datum: 27.02.2017

Ja, ohne Kooption kann niemand eingesetzt werden.

Bei Kooption kann der "Neue" entweder in einer ordentlichen nächsten MV gewählt werden oder in einer außerordentlichen MV.

Re: Nachwahl
von: boernie53 ()
Datum: 27.02.2017

Es ist in unserer Satzung keine Kooption geregelt. Es ist aber auch keine andere Regelung für diesen Fall vorgesehen. Deshalb kam mir die Idee.

boernie53

Re: Nachwahl
von: Daggi ()
Datum: 28.02.2017

Dann kann niemand durch Kooption eingesetzt werden. Dazu muss mal die Satzung geändert werden.
Es kann auch eine außerordentliche MV einberufen werden, wenn ihr einen Schriftführer gefunden habt. Ansonsten muss diese Tätigkeit halt jemand anderes mitmachen.

Re: Nachwahl
von: boernie53 ()
Datum: 28.02.2017

Danke. Haben inzwischen jemanden gefunden und auf der letzten MV gewählt.
Aber das Problem besteht wahrscheinlich demnächst wieder und da ist es gut zu wissen, wie zu verfahren ist.
boernie53