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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung Zweck: Zustimmung durch alle Mitglieder oder nur stimmberechtigte?
von: Astrid ()
Datum: 10.02.2017

Hallo, Herr Pfeffer und Forumsmitglieder,

es ist eine Satzungsänderung für einen Verein vorgesehen: der Zweck soll um "Förderung der Religion" erweitert werden.

In der Satzung gibt es eine Regelung, nach der nur aktive Mitglieder stimmberechtigt sind. Als aktive Mitglieder gelten die Gründungsmitglieder und solche, die sich besonders engagieren und für die in der Mitgliederversammlung beschlossen wird, dass sie aktiv und damit stimmberechtigt sind.

Einer Änderung des Satzungszwecks muss nach § 33 BGB von allen Mitgliedern zugestimmt werden, wobei nach § 40 BGB durch Satzungsbestimmung davon abgewichen werden darf.

Ich gehe deshalb davon aus, dass in diesem Fall nur die stimmberechtigten, also aktiven Mitglieder gemeint sein können.

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Re: Satzungsänderung Zweck: Zustimmung durch alle Mitglieder oder nur stimmberechtigte?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.02.2017

Ja, auch bei einer Zweckänderung werden nur die stimmberechtigten Mitglieder gezählt.

Re: Satzungsänderung Zweck: Zustimmung durch alle Mitglieder oder nur stimmberechtigte?
von: Astrid ()
Datum: 10.02.2017

Vielen Dank - sehr beruhigend!

Alles Gute für Sie!

Re: Satzungsänderung Zweck: Zustimmung durch alle Mitglieder oder nur stimmberechtigte?
von: Daggi ()
Datum: 27.02.2017

Stimmberechtigt sind nur die aktiven Mitglieder? Wie ist denn "aktiv" definiert? Ziemlich unbestimmter Begriff.
Wieso sind die ruhenden Mitglieder nicht stimmberechtigt?



Edited 1 time(s). Last edit at 27.02.2017 by Daggi.