Satzungsänderung Zweck: Zustimmung durch alle Mitglieder oder nur stimmberechtigte?
von: Astrid ()
Datum: 10.02.2017
Hallo, Herr Pfeffer und Forumsmitglieder,
es ist eine Satzungsänderung für einen Verein vorgesehen: der Zweck soll um "Förderung der Religion" erweitert werden.
In der Satzung gibt es eine Regelung, nach der nur aktive Mitglieder stimmberechtigt sind. Als aktive Mitglieder gelten die Gründungsmitglieder und solche, die sich besonders engagieren und für die in der Mitgliederversammlung beschlossen wird, dass sie aktiv und damit stimmberechtigt sind.
Einer Änderung des Satzungszwecks muss nach § 33 BGB von allen Mitgliedern zugestimmt werden, wobei nach § 40 BGB durch Satzungsbestimmung davon abgewichen werden darf.
Ich gehe deshalb davon aus, dass in diesem Fall nur die stimmberechtigten, also aktiven Mitglieder gemeint sein können.
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