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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nicht stimmberechtigte Fördermitglieder zulässig?
von: Astrid ()
Datum: 10.02.2017

Hallo Herr Pfeffer bzw. liebe Forumsmitglieder,

ein in Deutschland ansässiger Verein betreibt im Ausland humanitäre Hilfe (mittels einer dort zugelassenen NGO).

Die Mitglieder des deutschen Vereins haben also - anders als z.B. in einem Sportverein - keinen unmittelbaren Nutzen. Dennoch gibt es Mitglieder, die sich aktiv für den Verein einsetzen, z. B. ehrenamtlich die Vereinsverwaltung wahrnehmen, bei diversen gelsellschaftlichen Anlässen über die Vereinsarbeit informieren, Vorträge halten, nachdem sie selbst im Ausland für den Verein im Einsatz waren usw.

Damit nur Mitglieder über die Vereinsgeschicke mitbestimmen, die sich aktiv in den Verein einbringen, regelt die Satzung, dass nur aktive Mitglieder stimmberechtigt sind.

Dazu stimmen zu Beginn jeder Mitgliederversammlung die anwesenden Gründungsmitglieder darüber ab, wer beginnend mit dieser Mitgliederversammlung bis zum nächsten entsprechenden Beschluss in der nächsten Mitgliederversammlung als aktives Mitglied gilt und damit stimmberechtigt ist.

Die Abgrenzung könnte zu Schwierigkeiten führen, was aber bislang noch nicht der Fall war.

Haben Sie einen Vorschlag, wie eine einfachere Lösung gefunden werden könnte?

Wäre es zulässig, in der Satzung eine Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Fördermitgliedschaft vorzusehen, wenn dabei deutlich gemacht wird, dass bei Fördermitgliedschaft kein Stimmrecht besteht? Wo würde ich einen Formulierungsvorschlag finden?

Ein gewünschter Wechsel von Fördermitglied zu Vollmitglied müsste dann ggf. über einen Austritt und Neueintritt oder eine besondere Satzungsbestimmung geregelt werden.

Vielen Dank.
Ich wünsche ein schönes Wochenende

Re: Nicht stimmberechtigte Fördermitglieder zulässig?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.02.2017

Wenn die Satzung diese Stimmrechtsregelung trifft, obliegt es grundsätzlich der Mitgliederversammlung darüber zu beschließen, wer aktives Mitglied ist und wer nicht.
Dass das jedesmal neu geschieht ist zwar grundsätzlich denkbar, aber sicher nicht sehr glücklich.
Der Verein hat weitgehend freie Hand bei der Gestaltung. Um da eine passenden Satzungsregelung zu entwickeln müsse zunächst näher geklärt werden, was die organisatorischen Wunsche sind.

Re: Nicht stimmberechtigte Fördermitglieder zulässig?
von: Astrid ()
Datum: 10.02.2017

Herzlichen Dank, Herr Pfeffer,

vielleicht denken wir aufgrund Ihres Hinweises in die Richtung, dass alle einmal als aktiv beschlossenen Mitglieder "aktiv bleiben, bis ...." - dazu müssten wir uns eine Regelung überlegen.

Weitere Mitglieder können ja jederzeit zu aktiven Mitgliedern werden, wenn sie sich regelmäßig engagieren.

Viele Grüße.