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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abteilungen Zusammenführen
von: tobias.freyer ()
Datum: 09.02.2017

Hallo,

Ich bin Mitglied und Platzwart eines Bogenschützenvereins. Wir haben zwei Abteilungen. Es gibt den Hauptvorsitzenden, den 2. Vorsitzenden (gleichzeitig Abteilungsleiter) und den 3. Vorsitzenden, ebenso Abteilungsleiter. Zudem gibt es den Hauptkassier (gleichzeitig Abteilungskassier) und den Kassier für die zweite Abteilung. Die gleiche Aufteilung gibt es bei der Schriftführung. Zuletzt hat jede Abteilung einen Platzwart. Insgesamt 9 Vorstandsmitglieder. Bereits bei der letzten Jahreshauptversammlung hat fast der komplette Vorstand angekündigt, bei der nächsten Wahl nicht mehr anzutreten. Die erste Abteilung, welche den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden mit Hauptkassier und Hauptschriftführung gestellt hat, hat bereits interessierte Nachfolger, welche sich zu Wahl stellen. Bei der zweiten Abteilung sind bis jetzt, kurz vor der Wahl keine Nachfolger vorhanden. Ist es rechtlich ein Problem, die Abteilungen zusammenzuführen? Wenn z.B. durch ein Mitglied der Vorschlag zur Abstimmung an der Jahreshauptversammlung beantragt wird? Im konkreten Beispiel soll der Vorstand auf 5 Personen reduziert werden, so dass es nur noch den 1. und 2. Vorsitzenden gibt, einen Kassier, einen Schriftführer und einen Platzwart. In der Satzung ist ein 3. Vorsitzender beschrieben, jedoch nicht explizit, dass es zwei Kassier und zwei Schriftführer geben muss. Können die Mitglieder durch eine Mehrheitliche Abstimmung solch eine Abteilungszusammenführung und damit eine Reduzierung des Vorstandes beschließen?

Grüße Tobias



Edited 1 time(s). Last edit at 09.02.2017 by tobias.freyer.

Re: Abteilungen Zusammenführen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.02.2017

Die Frage ist zunächst, ob und wie die Ämter in der Satzung geregelt sind. Es wird sich hier wahrscheinlich um eine Satzungsänderung handeln.
Das Gleiche gilt für die Auflösung der Abteilung. Gibt es dazu keine Satzungsregelung, genügt ein einfacher Beschluss der Mitgliederversammlung.

Re: Abteilungen Zusammenführen
von: tobias.freyer ()
Datum: 10.02.2017

Vielen Dank für die Antwort. In der Satzung ist der komplette Vorstand der beiden Abteilungen aufgelistet. In der Satzung sind ebenfalls beide Abteilungen explizit beschrieben! Eine Änderung der Satzung ist durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss geregelt. Nun ist es aber so, dass die Reduzierung des Vorstandes auf Grund von mangelnder Bereitschaft der Mitglieder, für die zweite Abteilung den Vorstand zu stellen, erforderlich ist. Eine Satzungsänderung ist vermutlich nicht kurzfristig zu bewerkstelligen! Kann dennoch durch die Abstimmung der Mitglieder die Reduzierung des Vorstandes erfolgen und die Änderung der Satzung im Nachhinein erfolgen? Eine Auflösung oder Zusammenführung der Abteilung(en) ist in der Satzung nicht geregelt. Es gibt zwar einen § zur Auflösung des Vereins oder zur Fusion des Vereins, hier ist aber eine Fusion mit einem anderen Verein gemeint. Das ist meine Vermutung! Kann ein Verein, nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter, verfahren und solch eine Änderung durch eine Abstimmung durchführen? Wo ein Wille ist auch ein Weg....!?



Edited 1 time(s). Last edit at 10.02.2017 by tobias.freyer.

Re: Abteilungen Zusammenführen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.02.2017

Eine Satzungsänderung lässt sich grundsätzlich auch kurzfristig (also wie jede andere Beschlussfassung) durchführen.
Das Problem ist nämlich: Sind Vorstandsposten, die die Satzung vorschreibt vakant, ist der Vorstand nicht beschlussfähig. Deswegen sollte der Neuwahl unbedingt die Satzungsänderung vorausgehen. Das kann auch in der gleichen Mitgliederversammlung geschehen.