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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahl ungültig?
von: theo123 ()
Datum: 09.02.2017

Guten abend,
folgende Situation:
Bei der letzten JHV musste der Vorstand komplett neu gewählt werden. Unter den anwesenden Mitgliedern befanden sich auch Jugendliche ( 12 - 16J) nebst gesetzlichen Vertretern ( Mutter - Vater).
Als es zu den geheimen (weil von den Mitgliedern gefordert) wurde unter Berufung auf das BGB gesagt das die Jugendlichen kein Stimmtrecht haben. Trotz Intervention wurde den Jugendlichen das Stimmrecht verweigert!!

Nun meine Frage:
Ist die Vorstandswahl trotzdem gültig?
Wenn nicht - dürfen die "gewählten" Vorstandsmitglieder verbindliche Geschäfte für den Verein tätigen oder
wären sie evtl Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Verein?

MfG
Theo

Re: Vorstandswahl ungültig?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.02.2017

Wenn die Satzung keinen Stimmrechtsausschluss für Jugendliche vorsieht, war die Wahl fehlerhaft.
Damit ist sie zwar nicht ungültig (nichtig), aber anfechtbar. Erst mit der Anfechtung durch ein Mitglieder wird sie für unwirksam erklärt.
Der Vorstand ist also zunächst wirksam bestellt, deswegen gibt es hier auch keine Haftungsfolgen.

Re: Vorstandswahl ungültig?
von: theo123 ()
Datum: 09.02.2017

Guten Abend Herr Pfeffer,
danke für die schnelle Antwort.

Ich weiß nicht ob ich da ein falsches "Rechtsempfinden" habe, aber wenn unter Vortäuschung falscher Tatsachen,
wie beschrieben die Neuwahl irgendwie manipuliert wurde, empfinde ich sie als nichtig. Da in der Satzung nichts von Altersbeschränkung steht und vor der Wahl auch darauf hingewiesen wurde!!!

MfG Theo

Re: Vorstandswahl ungültig?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.02.2017

Ob hier vorsätzlich getäuscht wurde, wird schwer nachweisbar sein.
Aber das spielt ja praktisch keine Rolle. Sie können die Wahl ja anfechten.