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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahlen
von: S. Schmidt ()
Datum: 07.02.2017

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

in unserer Satzung steht, dass der Vereinsvorstand für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Wie streng ist diese Zeitangabe vereinsrechtlich zu sehen? Muss dann exakt nach zwei Jahren (bspw. immer am 01.12. d. J.) gewählt werden oder gibt es einen Zeitraum (bspw. bis zu 2/4/6 Wochen vor bzw. nach der vorangegangenen Wahl)?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

Mit besten Grüßen

Sarah Schmidt

Re: Vorstandswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.02.2017

Diese Regelung besagt nur, dass die Amtszeit nach zwei Jahren automatisch endet.
Das wäre dann ein Problem, wenn die Satzung (wie in solchen Fällen üblich) nicht bestimmt, dass der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt.
Da der Vorstand jederzeit abberufen werden kann, kann die Amtszeit natürlich durch frühere Neuwahlen verkürzt werden. Dazu muss der Vorstand nicht formel abberufen werden, weil die Neuwahl automatisch eine Abberufung darstellt.