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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausschluss
von: Thostep ()
Datum: 05.02.2017

Hallo ,
Zitat: Aussschluss durch wichtigen Grund
wenn das Vereinsmitglied sich unehrenhaft verhält, sowohl innerhalb (z.B. bei Beleidigung anderer Verbandsmitglieder) als auch außerhalb des Verbandslebens ...

Ist unehrenhaft ein juristischer durchdeklinierter Begriff? Wenn ja was ist damit konkret gemeint ?
Gibt es einen alternativen Begriff?

vielen Dank im voraus

Re: Ausschluss
von: Thostep ()
Datum: 06.02.2017

dieser Beitrag scheint wohl bisher übersehen geworden sein

Re: Ausschluss
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.02.2017

Der Begriff "unehrenhaft" ist m.E. in der Rechtsprechung nicht definiert.
Solche Gründe für Vereinsstrafen unterliegen aber grundsätzlich der Auslegung durch den Verein selbst.
Es gibt hier aber den sog. Bestimmheitsgrundsatz. D.h. die Straftatbestände müssen so genau definiert sein, das jedes Mitglied klar erkennen kann, wann ein Verstoß vorliegt.
Ich denke, dass das in bestimmten Fällen nicht strittig ist, in anderen schon. Es geht hier ja um Verhaltenweisen, die sehr stark historisch und auch durch Milieus definiert sind.