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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Umsetzung Kooption
von: O.H. ()
Datum: 20.01.2017

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
nach meinen Fragen (01.10.2016) zur Satzungsänderung mit Einführung der Kooption von Vorstandsmitgliedern, ist nun eine solchen durchzuführen.
Am 29.11.2016 erfolgte eine Satzungsänderung mit folgendem Wortlaut:
„…..Darüber hinaus kann der Vorstand Mitglieder kooptieren, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben angebracht ist. Diese werden in der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt und bestätigt. Über die im Punkt angegebenen Ämter des Vorstandes hinaus kooptierte Mitglieder müssen wie alle Vorstandsmitglieder in notariell beglaubigter Form als Satzungsänderungen zum Vereinsregister angemeldet werden“.
Alle Notwendigen Unterlagen wurden beim Notar zur Eintragung eingereicht.
Kurz nach der Beschlussfassung teilte uns der Schriftführer seinen Rücktritt mit.
Leider fehlt uns bis heute die Bestätigung vom Vereinsgericht/Amtsgericht das die Satzungsänderung genehmigt wurde.
Nun meine Frage, kann ich trotzdem in der nächsten Vorstandssitzung eine andere Person/Mitglied durch Beschluss in den Vorstand kooptieren?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
O.H.

Re: Umsetzung Kooption
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.01.2017

Für die Bestellung des Vorstandes (hier per Kooption) spielt die Eintragung keine Rolle. Sie hat nur deklaratorischen Charakter. Eine neuer Vorstand kann also bestellt werden, auch wenn der alte nicht eingetragen ist. Bei Anmeldung über den Notar sollte das aber der Fall gewesen sein.

Re: Umsetzung Kooption
von: O.H. ()
Datum: 22.01.2017

Besten Dank für die Beantwortung Herr Pfeffer.

Re: Umsetzung Kooption
von: O.H ()
Datum: 26.02.2017

Hallo Herr Pfeffer,
in der nächsten Vorstandssitzung wollen wir nun die Beschlussfassung umsetzen. Ist der Beschlusstext hierfür ausreichend, akzeptiert diesen das Vereinsregister?
"Auf der Grundlage der Vereinssatzung § 9 Abs.VI (Kooption von Mitglieder), kooptiert der Vorstand des .............. Sportfreundin ................... zur Übernahme der Funktion des Schriftführers.
Die Kooption wird in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung vorgestellt und bestätigt.
Eine notariell beglaubigte Anmeldung als Satzungsänderung hat zum Vereinsregister zu erfolgen".

Besten Dank im Voraus
O.H.

Re: Umsetzung Kooption
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.02.2017

Da habe ich keine Bedenken.

Re: Umsetzung Kooption
von: O.H. ()
Datum: 26.02.2017

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Re: Umsetzung Kooption
von: Daggi ()
Datum: 27.02.2017

Aber in dem beschriebenen Fall ist die Kooption noch gar nicht vom Gericht bestätigt, die neue Satzung also noch nicht gültig. Wieso geht das trotzdem?