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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wortlaut
von: boernie53 ()
Datum: 18.01.2017

Hallo,
noch eine Frage zu Satzungsänderung:
Alt: "Stimmberechtigt ist jedes Mitglied",
sollte neu werden: "Pro Parzelle ist je ein Mitglied des Vereins stimmberechtigt", oder "Stimmberechtigt ist je ein Pächter, der auch Mitglied des Vereins ist".
Kann man dem Gericht einen der beiden Wortgruppen anbieten?
Danke,
boernie53

Re: Wortlaut
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.01.2017

Das Registergericht wird das wahrscheinlich gar nicht weiter prüfen. Zulässig sind solche Regelung aber in jedem Fall.

Die Regelung ist mir aber nicht ganz klar:
Sollen nur Mitglieder stimmberechtigt sein, die auch eine Parzelle gepachtet haben?
Wie ist es, wenn mehrere Parzellen gepachtet wurden (Kommt das vor?)?

Re: Wortlaut
von: boernie53 ()
Datum: 19.01.2017

Hallo Herr Pfeffer,

bei uns ist es noch nicht vorgekommen, dass ein Pächter mehrere Parzellen gepachtet hat. Kann noch kommen, haben wir aber noch nicht drüber nachgedacht. Es ist so, dass es bei uns mehrere alleinstehende Mitglieder/Pächter gibt und auch Familien, von denen nur einer Mitglied ist. Deshalb gilt seit langem, eine Stimme pro Parzelle. Uns als neuem Vorstand ist aber der alte Wortlaut aufgefallen. Zumal bei uns eigentlich keiner weiß, wieviel Mitglieder wir sind. Im Jahre 1999 änderten sich bei uns die Besitzverhältnisse und wir mussten alle neue Pachtverträge unterschreiben. Und da sind dreiviertel der Mitgliedsanträge auf der Strecke geblieben.
Pro Parzelle wird nur ein Mitgliedsbeitrag gezahlt.
Aber wenn das Registeramt sowieso die Sache nicht als Verstoß beachtet, weil es nichts von weiß, kann ich natürlich warten, bis es sich dran stößt. Gibt sowieso lange Gesichter, wenn 50€ ausgegeben werden sollen.
Mit freundlichen Grußen
boernie53