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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Teilnahme an MV ausgeschiedener Mitglieder
von: Dieter ()
Datum: 13.01.2017

Mitglieder kündigen gem. Satzung zum 31.12. eines Jahres ihre Mitgliedschaft und scheiden damit aus dem Verein aus?
Sind diese "ehemaligen" Vereinsmitglieder noch zur, im darauffolgenden Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung einzuladen und ggf. stimmberechtigt (z.B. wegen Entlastung Vorstand für das Jahr in dem Sie noch Mitglied waren)?
Oder sind diese Mitglieder per 31.12. aus dem Verein ausgeschieden und haben damit alle Mitgliedsrechte verloren?

Re: Teilnahme an MV ausgeschiedener Mitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.01.2017

Mit Ende der Mitgliedschaft enden alle Mitgliederrechte. Das gilt auch für die Entlastung für frühere Jahre.
Die Entlastung erfolgt durch die MV, nicht durch die Mitglieder!