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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zur MV
von: Lutz ()
Datum: 11.01.2017

Hallo,
unsere Satzung sieht vor, dass die MV auf Vorschlag des Vorstandes verdienstvolle Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen kann.
Ein entsprechender Tagesordnungspunkt in der Einladung ist ja selbstverständlich, aber reicht ein TOP "Ernennung von Ehrenmitgliedern" oder müssen hier schon die betreffenden Mitglieder namentlich genannt werden?

Gruß Lutz

Re: Einladung zur MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.01.2017

Beim Ausschluss von Mitgliedern müssen lt. Rechtsprechung die Namen genannt werden. Ich würde deswegen sagen, das gilt auch für die Ernennung, damit "der Beschlussgegenstand hinreichend genau bezeichnet ist".

Re: Einladung zur MV
von: Lutz ()
Datum: 12.01.2017

Danke, Herr Pfeffer, dann werden wir die "Kandidaten" in der Einladung namentlich benennen.

MfG Lutz

Re: Einladung zur MV
von: Lutz ()
Datum: 23.01.2017

Ich habe noch eine Frage zur Ernennung von Ehrenmitgliedern.
Haben die betreffenden Mitglieder bei der Abstimmung zu ihrer Person Stimmrecht oder ist ihre Stimme von der Anzahl anwesender, stimmberechtigter Mitglieder abzuziehen?

Gruß Lutz

Re: Einladung zur MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.01.2017

Wie bei der Wahl zum Vorstands sehe ich hier keinen Stimmrechtsausschluss.
Natürlich wird es recht unbescheiden wirken, sich selbst eine Ehrung zuzusprechen. Also wird das Mitglied sich üblicherweise der Stimme enthalten.

Re: Einladung zur MV
von: Lutz ()
Datum: 25.01.2017

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Damit wissen wir, wie im Fall der Fälle zu verfahren ist.

Gruß Lutz