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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
JHV / "teilweise" Wahlen
von: bedaro ()
Datum: 10.01.2017

Guten Tag,

in unserem Verein steht die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen an.
In der Tagesordnung wurde die Reihenfolge so gewählt, dass bei den Wahlen zunächst die Vorstandschaft neu gewählt werden soll, anschließend weitere Vereinsämter (Vereinssauschuss, Kassenprüfer...).

Da sich abzeichnet, dass sich erst einmal keine neue Vorstandschaft finden wird, wird schon mit einer zweiten, außerordentlichen Mitgliederversammlung gerechnet, die demnächst folgen dürfte.

1. Wenn sich nun bei der JHV keine neue Vorstandschaft findet - ist es dann a) sinnvoll, b) überhaupt zulässig, weitere Ämter zu wählen?

2. Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus 3 Personen. Möglicherweise wird eine der drei Positionen neu besetzt, die anderen beiden Vorstände werden sich aber nicht erneut wählen lassen. Laut Satzung vertreten immer 2 Vorstände gemeinsam den Verein. Kann nur ein Vorstandsposten in der JHV neu besetzt werden und zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Mitgliederversammlung abgehalten werden, in der dann evtl. die anderen Ämter nachbesetzt werden? Oder ist eine satzungsgemäße Wahl nur dann erfolgt, wenn mind. 2 Vorstandsposten wiederbesetzt wurden?

Viele Grüße
bedaro

Re: JHV / "teilweise" Wahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.01.2017

1. Wenn sich nun bei der JHV keine neue Vorstandschaft findet - ist es dann a) sinnvoll, b) überhaupt zulässig, weitere Ämter zu wählen?

Zulässig schon, wenn die Satzung hier keine besonderen Vorgaben macht. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, kann ich nicht beantworten.

2. Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus 3 Personen. Möglicherweise wird eine der drei Positionen neu besetzt, die anderen beiden Vorstände werden sich aber nicht erneut wählen lassen. Laut Satzung vertreten immer 2 Vorstände gemeinsam den Verein. Kann nur ein Vorstandsposten in der JHV neu besetzt werden und zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Mitgliederversammlung abgehalten werden, in der dann evtl. die anderen Ämter nachbesetzt werden? Oder ist eine satzungsgemäße Wahl nur dann erfolgt, wenn mind. 2 Vorstandsposten wiederbesetzt wurden?

Grundsätzlich kann die Wahl für jedes Amt auch getrennt (auf verschiedenen Versammlungen) erfolgen. Es wäre aber zu prüfen, ob die Satzung hier einschränkende Vorgaben macht.
Außerdem muss beachtet werden, dass der Vorstand regelmäßig nicht beschlussfähig ist, wenn Posten vakant sind.