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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bewirtungskosten
von: Urmel68 ()
Datum: 12.12.2016

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Höhe von Bewirtungskosten.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der in seinem Laden gespendete, gebrauchte Kleider und Hartwaren, wie Geschirr und Haushaltsdinge, gegen kleines Geld verkauft. Diese Einnahmen gehen dann wiederum als Spende an bedürftige Einrichtungen.

All diese Arbeiten jedoch werden in unserem Verein von ehrenamtlichen Helfern erledigt.
Drei von ihnen erhalten die Ehrenamtspauschale von monatlich 60,-€.

Nun wollten wir (der Vorstand) uns im Sommer, und auch jetzt vor Weihnachten, bei den Helfern mit einer Einladung zum gemeinsamen Essen in einem Lokal bedanken.

Gibt es hier eigentlich eine Obergrenze, über die man pro ehrenamtlichem Helfer jährlich (oder monatlich) nicht hauskommen darf?

Wir wollen uns da ja nicht "in Nesseln setzen".

Freundliche Grüße
Urmel68

Re: Bewirtungskosten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.12.2016

Da es Mitarbeiter sind, handelt es sich nicht um Bewirtungskosten.
Bei Ehrenamtlern kommt hier die Annehmlichkeitengrenze in Frage. Regelmäßig akzeptiert die Finanzverwaltung hier 40 Euro (bei vereinsbezogenen Anlässen pro Kopf und Jahr)

Re: Bewirtungskosten
von: Christof Fraund ()
Datum: 14.01.2017

hallo Urmel68,
ich hätte eine Frage zu Ihrem Laden.... ist dieser als Zweckbetrieb anerkannt? Wenn ja, wie haben Sie das geschafft? Wir haben auch einen Second Hand Laden und müssen nachweisen, dass die Ware zu 2/3 an Bedürftige verkauft wird.
Bei ansonsten wirtsch. Zweckbetrieb kann man ja m.E. keine Ehrenamtspauschale zahlen.
Danke
Christof Fraund