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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zur Vorstandssitzung
von: Alex ()
Datum: 31.10.2016

Hallo, ich habe da mal eine kurze Frage und ich hoffe mir kann hier einer weiterhelfen.

Ich bin Schriftführer in einem nicht eingetragenen Förderverein und möchte gerne wissen woch ich nachlesen kann, welche Frist besteht um den Vorstand zur Vorstandssitzung einzuladen. Wir haben eine Satzung, in der zu diesem Thema jedoch nichts steht.

Gibt es da überhaupt eine Frist?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen:)

Re: Einladung zur Vorstandssitzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.10.2016

Wenn die Satzung dazu keine besondere Regelung trifft, gilt für die Vorstandssitzung das Gleiche wie für die Mitgliederversammlung. Das ergibt sich aus § 28 BGB.

Re: Einladung zur Vorstandssitzung
von: Vereinsmeier ()
Datum: 16.02.2017

Hallo,

Wenn die gleiche Frist für die Ladung gilt, ist es dann auch zwingend notwendig in der Einladung die entsprechenden TOPs mit zu versenden?


Dank&Gruß

Re: Einladung zur Vorstandssitzung
von: Daggi ()
Datum: 27.02.2017

Wenn in der Satzung dazu nichts steht, dann kann man doch frei wählen. Die Satzung muss eingehalten werden. Wir stimmen uns immer per E-Mail oder Sms ab und manchmal auch kurzfristig.