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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zu Mitgliederversammlung
von: Argusauge ()
Datum: 07.10.2016

Hallo,

die bevorstehende Mitgliederversammlung findet an einem Mittwoch statt.
Laut Satzung ist sie unter Einhaltung einer Einladungsfrist von drei Wochen durch persönliche Einladung mittels einfachen Briefs an die letztbekannte Anschrift des Mitglieds oder an die letztbekannte E-Mail-Adresse einzuberufen.
Die mittels Brief verschickten Einladungen wurden den Mitgliedern montags bzw. dienstags zugestellt. Die E-Mail-Einladungen erfolgten erst mittwochs.

Frage 1:
Erfolgten die E-Mail-Einladungen noch rechtzeitig?
Falls nein, was ist die Folge?

*************************
In dieser Mitgliederversammlung sollen der Neubau eines Clubhauses, die notwendige Finanzierung, sowie eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen werden.
Die Tagesordnung lautet u. a.:

TOP 9 Anträge des Vorstandes zur Beschlussfassung

Die zu beschließenden Anträge sind nicht aufgeführt.

Frage 2:
Ist diese Tagesordnung fehlerhaft und ggfs. nichtig oder anfechtbar?
Was ist zu tun?

*************************
Laut Satzung kann jedes Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Fristgerechte Anträge sind den Mitgliedern eine Woche vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstand schriftlich zur Kenntnis zu geben.

Die eingegangenen Mitgliederanträge, weitere Anträge des Vorstands sowie die neue Tagesordnung wurden per E-Mail wiederum mittwochs übermittelt.
Der Vorstand beantragt eine Satzungsänderung. Außerdem verändert er einen mit der ursprünglichen Einladung gestellten Antrag. Zudem beantragt er die Erhebung einer Sonderumlage, falls die Mitgliederversammlung einem vorliegenden Mitgliederantrag zustimmt.

Frage 3:
Sind vom Vorstand nachträglich gestellten Anträge sowie Änderung eines ursprünglichen Antrags zulässig?
Falls nein, was ist zu tun?

Vielen Dank für eine Beantwortung.

Re: Einladung zu Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.10.2016

Frage 1:
Erfolgten die E-Mail-Einladungen noch rechtzeitig?
Falls nein, was ist die Folge?
# Der Zustelltag wird nicht mit gezählt, also wurde m.E. die Frist nicht eingehalten.

Frage 2:
Ist diese Tagesordnung fehlerhaft und ggfs. nichtig oder anfechtbar?
Was ist zu tun?

# Wenn der Beschlussgegenstand wie hier nicht hinreichend genau benannt wurde, kann nicht wirksam beschlossen werden. Die Beschlüsse sind also anfechtbar.

Frage 3:
Sind vom Vorstand nachträglich gestellten Anträge sowie Änderung eines ursprünglichen Antrags zulässig?
Falls nein, was ist zu tun?

# Auch hier war dann die Frist nicht eingehalten worden und die Beschlüsse sind damit anfechtbar.

Re: Einladung zu Mitgliederversammlung
von: Wolf A. ()
Datum: 12.03.2017

Hallo bei uns wurde zu einer MV vom Vorstand eingeladen. im Anhang hat der Vorstand ein Formblatt"Vollmacht zur Übertragung eines Stimmrecht" mit geschickt. Doch wie schon öfter auf früheren MV darauf hingewiesen dass dieses Formblatt nicht rechtens ist.
Frage: ist damit die Einladung zur MV ungültig weil sie den Eindruck vermittelt dass eine Anwesenheit nicht zwingend notwendig ist??
oder:
ist die Einladung ok aber die MV nicht beschlussfähig??

danke im voraus für die Info

Aber. Wolf

Re: Einladung zu Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.03.2017

Auch wenn die Stimmrechtsübertragung unzulässig ist, bleibt die Einladung zur MV wirksam.
Allerdings wären bei unzulässiger Stimmrechtsübertragung die Beschlüsse auf der MV anfechtbar.