Einladung zu Mitgliederversammlung
von: Argusauge ()
Datum: 07.10.2016
Hallo,
die bevorstehende Mitgliederversammlung findet an einem Mittwoch statt.
Laut Satzung ist sie unter Einhaltung einer Einladungsfrist von drei Wochen durch persönliche Einladung mittels einfachen Briefs an die letztbekannte Anschrift des Mitglieds oder an die letztbekannte E-Mail-Adresse einzuberufen.
Die mittels Brief verschickten Einladungen wurden den Mitgliedern montags bzw. dienstags zugestellt. Die E-Mail-Einladungen erfolgten erst mittwochs.
Frage 1:
Erfolgten die E-Mail-Einladungen noch rechtzeitig?
Falls nein, was ist die Folge?
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In dieser Mitgliederversammlung sollen der Neubau eines Clubhauses, die notwendige Finanzierung, sowie eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen werden.
Die Tagesordnung lautet u. a.:
TOP 9 Anträge des Vorstandes zur Beschlussfassung
Die zu beschließenden Anträge sind nicht aufgeführt.
Frage 2:
Ist diese Tagesordnung fehlerhaft und ggfs. nichtig oder anfechtbar?
Was ist zu tun?
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Laut Satzung kann jedes Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Fristgerechte Anträge sind den Mitgliedern eine Woche vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstand schriftlich zur Kenntnis zu geben.
Die eingegangenen Mitgliederanträge, weitere Anträge des Vorstands sowie die neue Tagesordnung wurden per E-Mail wiederum mittwochs übermittelt.
Der Vorstand beantragt eine Satzungsänderung. Außerdem verändert er einen mit der ursprünglichen Einladung gestellten Antrag. Zudem beantragt er die Erhebung einer Sonderumlage, falls die Mitgliederversammlung einem vorliegenden Mitgliederantrag zustimmt.
Frage 3:
Sind vom Vorstand nachträglich gestellten Anträge sowie Änderung eines ursprünglichen Antrags zulässig?
Falls nein, was ist zu tun?
Vielen Dank für eine Beantwortung.