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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsvorstand und Beschlussfassung
von: Mel ()
Datum: 25.07.2016

Hallo,
aufgrund einiger Veränderungen in unserem Vorstand stehen wir jetzt vor folgenden Fragen:

Kann eine natürliche Person, die ohne festen Wohnsitz bzw. ins Ausland abgemeldet ist, im Vorstand eines e.V. sein?

Wir haben momentan nur einen Präsidenten, vorher bestand der Vorstand aus 3 Personen. Ist folgende Satzungsänderung gesetzlich möglich, so dass in einem späteren Zeitpunkt der Vorstand wieder erweitert werden kann?:

"Der Vorstand gemäß §26 BGB besteht mindestens aus dem Präsidenten, maximal aus dem Präsidenten, dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten. "


Momentan ist für die Beschlussfähigkeit folgende Formulierung in der Satzung verankert:

"Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder unter der letzten bekannten Anschrift eingeladen wurden und mindestens *zwei seiner Mitglieder * anwesend sind. Die Beschlüsse werden durch übereinstimmende Willenserklärung des Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitgliedes gefasst"

Welche Formulierung ist statt der obigen ratsam, wenn der Vorstand aus nur dem Präsidenten besteht? Welche Formulierung kann eingebaut werden für den Fall, dass der Vorstand wieder aus mehreren Personen besteht?

Danke!

Re: Vereinsvorstand und Beschlussfassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.07.2016

Kann eine natürliche Person, die ohne festen Wohnsitz bzw. ins Ausland abgemeldet ist, im Vorstand eines e.V. sein?

Ja, es muss nur sichergestellt sein, dass sie jederzeit einreisen kann (Visumspflicht usf.)

Ist folgende Satzungsänderung gesetzlich möglich, so dass in einem späteren Zeitpunkt der Vorstand wieder erweitert werden kann?:
"Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus dem Präsidenten, maximal aus dem Präsidenten, dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten. "

Da gibt es keine Bedenken

Momentan ist für die Beschlussfähigkeit folgende Formulierung in der Satzung verankert:
"Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder unter der letzten bekannten Anschrift eingeladen wurden und mindestens *zwei seiner Mitglieder * anwesend sind. Die Beschlüsse werden
durch übereinstimmende Willenserklärung des Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitgliedes gefasst"
Welche Formulierung ist statt der obigen ratsam, wenn der Vorstand aus nur dem Präsidenten besteht?
Welche Formulierung kann eingebaut werden für den Fall, dass der Vorstand wieder aus mehreren Personen besteht?

Kommt auf die eigenen Gestaltungswünsche an.
Denkbar wäre z.B. eine einfache Mehrheit mit Stichentscheidungsrecht des Präsidenten.

Re: Vereinsvorstand und Beschlussfassung
von: Mel ()
Datum: 25.07.2016

"Denkbar wäre z.B. eine einfache Mehrheit mit Stichentscheidungsrecht des Präsidenten."

Geben Sie hierfür eine geeignete Formulierung? Danke

Re: Vereinsvorstand und Beschlussfassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.07.2016

"Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten."

Re: Vereinsvorstand und Beschlussfassung
von: Mel ()
Datum: 25.07.2016

Vielen Dank. Damit haben Sie uns sehr weitergeholfen!
Mel

Re: Vereinsvorstand und Beschlussfassung
von: Wolf A. ()
Datum: 17.02.2017

Hallo,
in unserer Satzung ist bezüglich der Abstimmung im Vorstand nichts Geregelt. An welche Vorgaben sollte sich der Vorstand dann halten???

Re: Vereinsvorstand und Beschlussfassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.02.2017

Dann gelten die gleichen Regelungen wie für die MV.