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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenbücher - Wichtig
von: Kefir1984 ()
Datum: 22.06.2016

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem den Vorsitz eines Fördervereins übernommen. Leider gibt es seit einiger Zeit Probleme mit dem Kassenwart. Er kommt seinen Aufgaben nicht nach, sodass Spendenbescheinigungen erst verspätet versendet werden und ich durch dieses Verhalten mich bei den Mitglieder entschuldigen muss. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Kassenwart seit ein paar Monaten kein Kassenbuch mehr geführt hat.

Der Kassenwart reagiert leider nicht auf meine Anschreiben und bekomme keinen Kontakt zu ihm.

Kann mir jemand sagen, wie ich nun am besten da vor gehen kann, dass dieses ja für einen Verein besonders wichtig ist, dass die Kassenbücher stimmen, dass die Spendenbescheinigungen dadurch raus gehen.

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Re: Kassenbücher - Wichtig
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.06.2016

Zunächst wird man den Kassenwart umgehend abberufen.
Der nächste Schritt ist, die Herausgabe aller Unterlagen zu verlangen. Das kann man gerichtlich durchsetzen und entsprechende Maßnahmen androhen.

Re: Kassenbücher - Wichtig
von: Hardy ()
Datum: 22.06.2016

Die Rechtslage ergibt sich insbesondere für einen ehrenamtlich tätigen Vorstand aus §§ 27 Abs.3, 667 BGB bzw. vom B GH-Beschluss Az.: II ZR 71/07 vom 7.7.08.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
• Klage auf Auskunft (§ 666 BGB) und/oder
• Klage auf Herausgabe der Unterlagen und Gegenstände (§ 667 BGB).
Die Klage auf Herausgabe ist allerdings nicht ganz unproblematisch, da der neue Vorstand bzw. der Verein wissen muss, was er vom alten Kassenwart heraus verlangen möchte und dafür konkret in der Klage vortragen und ggf. Beweis antreten muss. Da musst Du vor der Abberufung nach der Satzung des Vereins verfahren, evtl. eine MV mit dem TO Abberufung durchführen.
Hardy

Re: Kassenbücher - Wichtig
von: Upsala ()
Datum: 12.01.2017

Ganz recht. Wenn der Vorstand selbst keine Ahnung über die Finanziellen Geschäfte hat, kann er nicht nachvollziehen was er einfordern muss.