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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht einschränken
von: Andreas ()
Datum: 27.08.2015

Wir sind eine Kleingartenkolonie und wollen folgendes in der Satzung korrekt regeln.

Bei Ehepaaren sollen beide auch mitglieder im Verein sein. Den beitrag wollen wir regeln, indem pro Parzelle nur ein Beitrag zu leisten ist. Das zweite Mitglied ist also Beitragsfrei.

Wie ist das nun mit dem Stimmrecht. Wir wollen auch nur ein Stimmrecht pro Parzelle einräumen. Wer von den beiden Mitgliedern das Stimmrecht zur Mitgliederversammlung ausübt sollen die beiden Mitglieder unter sich vorher klären.

Ist eine Einschränkung des Stimmrechts als höchstes Recht eines Mitgliedes auf dieser Weise möglich oder gibt es andere Alternativen das zu regeln?

Danke
Andreas

Re: Stimmrecht einschränken
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.08.2015

Die Satzung kann das Stimmrecht für bestimmte Mitgliedergruppen ausschließen. Das gilt auch hier. Es kann also festgelegt werden, dass von Ehepaaren nur einer stimmberechtigt ist. Man könnte dabei festlegen, dass beide nur eine Stimme haben oder das Stimmrecht einer der beiden Personen fest gewähren. Sinnvoll könnte hier eine Stimmrechtsübertragung auf den Ehepartner sein.

Re: Stimmrecht einschränken
von: Geldströme verändern ()
Datum: 16.03.2018

Hallo,
also man kann mit entsprechender Satzungsänderung Mitgliedern das Stimmrecht nachträglich entziehen? VG

Re: Stimmrecht einschränken
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.03.2018

Ja, weil es sich um kein Sonderrecht handelt, geht das auch ohne Zustimmung der entsprechenden Mitgliedergruppen.
Das Stimmrecht kann aber nur für eine Mitgliedergrippe (Status) entzogen werden.