Re: Stimmrecht einschränken
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.08.2015
Die Satzung kann das Stimmrecht für bestimmte Mitgliedergruppen ausschließen. Das gilt auch hier. Es kann also festgelegt werden, dass von Ehepaaren nur einer stimmberechtigt ist. Man könnte dabei festlegen, dass beide nur eine Stimme haben oder das Stimmrecht einer der beiden Personen fest gewähren. Sinnvoll könnte hier eine Stimmrechtsübertragung auf den Ehepartner sein.