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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand ist Arbeitnehmer im Verein
von: MHD 1959 ()
Datum: 17.06.2015

Hallo,
in unserem gemeinnützigen Verein sind zwei Vorstände auch Arbeitnehmer des Vereins. Die Tätigkeit der Vorstände, für das sie angestellt sind, hat nichts mit der Tätigkeit als Vereinsvorstandes zu tun.

Wir haben in unserer Satzung bisher noch keinen Hinweis, dass die Tätigkeit des Vorstandes vergütet werden kann.

Ich vermute, das müssen wir schnellstens ändern oder können wir uns für die Satzungsänderung Zeit lassen bis zur nächsten Hauptversammlung (Anfang 2016)?
Oder können wir das in einem Art „Rundum-Verfahren“ durchführen, indem wir alle eingetragenen Mitglieder anschreiben und „abstimmen“ lassen?

Diese Formulierung wollen wir in die Satzung aufnehmen:
Der Vorstand kann für alle Tätigkeiten für den Verein eine angemessene Vergütung erhalten. Ebenso ist es möglich, dass Mitglieder des Vorstandes in einem Anstellungsverhältnis mit dem Verein stehen. Haben wir dann unser Problem abgedeckt?

Schon mal Danke für eure Antworten.

Re: Vorstand ist Arbeitnehmer im Verein
von: Hardy ()
Datum: 17.06.2015

Lest mal dort:
Auszug aus dem AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 3

Bei Vorstandsmitgliedern von Vereinen sind Tätigkeitsvergütungen gemeinnützigkeitsrechtlich nur zulässig, wenn eine entsprechende Satzungsregelung besteht. Zu Einzelheiten bei Zahlungen an den Vorstand steuerbegünstigter Vereine siehe > BMF-Schreiben vom 14.10.2009, BStBl I S. 1318.

Besprecht jedoch die nötige Satzungsänderung mit dem Rechtpfleger oder im Finanzamt!


Hardy

Re: Vorstand ist Arbeitnehmer im Verein
von: MHD 1959 ()
Datum: 19.06.2015

Ich muss noch mal nachfragen:

der gemeinnützige Verein ist eine christliche Gemeinschaft. Dieser Verein hat Pastor angestellt (Aufgabe Predigen und Seelsorge). Ganz nebenbei ist der Pastor auch noch im Verein in den Vorstand als Schriftführer gewählt. Für die Vorstands-Tätigkeit als Schriftführer bekommt er kein Gehalt.

Haben wir da auch ein Problem, wenn in der Satzung nichts über die Vergütung des Vorstandes drinsteht?

Danke für die Antwort.

Re: Vorstand ist Arbeitnehmer im Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.06.2015

Die Sache ist leider nach der Änderung des § 27 (3) BGB (am 1.1.2015 in Kraft getreten) nicht unklar. Dort heisst es nämlich: "Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."
Das Vergütungsverbot ist also dem Wortlaut nach nicht auf die eigentliche Vorstandstätigkeit beschränkt.
Dazu hat sich die Finanzverwatlung aber noch nicht geäußert.
Ich würde beim Finanzamt nachfragen und im Zweifel die Satzung anpassen.

Re: Vorstand ist Arbeitnehmer im Verein
von: Interessent ()
Datum: 20.11.2017

Hallo zusammen!

Gibt es mittlerweile schon Urteile oder Aussagen der Finanzverwaltung bezüglich der ehrenamtlichen, unentgeltlichen Tätigkeit als Vorstand und einer völlig anderen bezahlten Arbeitnehmer-Tätigkeit im Verein?

Freue mich über Verweise auf einschlägige Dokumente!

Re: Vorstand ist Arbeitnehmer im Verein
von: Hardy ()
Datum: 21.11.2017

Hallo Interessent,

Ich empfehle etwas Fachlektüre (z.B. im kostenpflichtigen Teil dieser Seiten), z.B.: im ABO-Bereich:
Der Verein als Arbeitgeber oder Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG.
Oder Du kannst auch über Google Tipps und Urteile finden.