Re: pflichtangabe
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 23.12.2013
Die Geschäftsführund hat Vollmacht, den Vorstand "bei den Geschäften der laufenden Verwaltung des Vereines zu vertreten, bei denen nicht ein unmittelbares Handeln des Vorstandes zwingend vorgeschrieben ist. Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt, den Verein zu vertreten
- beim Abschluß von Verträgen, die für die laufende Verwaltung des Vereines notwendig oder nützlich sind, einschließlich der Eröffnung und Verwaltung von Bankkonten,
- in Gremien,
- beim Abschluss von Verträgen mit Förderanstalten und Sponsoren,
- beim Schriftverkehr mit Mitgliedern, einschließlich der Ladung zu Mitgliederversammlungen etc.
- beim Schriftverkehr mit Kooperationspartnern, dem Vereinsregister und Behörden."
Die Vollmacht gilt unbefristet bis zum Widerruf.